ab wann darf man knallen
In Deutschland darf typisches Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2, also normale Böller und Raketen) grundsätzlich nur rund um den Jahreswechsel gezündet werden, nämlich vom 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraums brauchst du eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt, sonst drohen Bußgelder von teils mehreren hundert bis tausend Euro.
Gesetzliche Grundregeln
- Erlaubt ist das Abbrennen von Böllern und Raketen der Kategorie F2 nur vom 31.12., 0:00 Uhr, bis 1.1., 24:00 Uhr.
- In vielen Infos heißt es vereinfacht „an Silvester und Neujahr“, aber einzelne Städte legen engere Uhrzeiten fest, z. B. nur am Abend und in der Neujahrsnacht.
- Außerhalb dieses Fensters ist Feuerwerk der Kategorie F2 ohne Sondergenehmigung verboten.
Altersgrenzen und Kategorien
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) ist meist ab 12 Jahren erlaubt und darf grundsätzlich das ganze Jahr genutzt werden, sofern keine lokalen Verbote greifen.
- Kategorie F2 (normale Silvesterböller, Raketen, Batterien) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Beim Kauf solltest du auf CE- oder BAM-Kennzeichnung achten; illegale „Polenböller“ können beschlagnahmt werden und führen zu hohen Geldstrafen.
Wo das Knallen verboten ist
- In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern gilt häufig ein generelles Böllerverbot.
- In historischen Innenstädten oder Bereichen mit vielen leicht brennbaren Dächern richten Kommunen oft zusätzliche Verbotszonen ein.
- In solchen Zonen kann schon das Zünden einzelner Böller als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichem Bußgeld geahndet werden.
Typische Strafen bei Verstößen
- Wer außerhalb des erlaubten Zeitraums knallt oder in Verbotszonen zündet, riskiert Bußgelder von teilweise mehreren hundert bis mehreren tausend Euro.
- Beim Umgang mit illegalen oder nicht zugelassenen Böllern droht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
Kurz-Tipp:
Wenn du ganz sicher gehen willst, ab wann du bei dir „knallen“ darfst, schau
kurz vor Silvester auf die Website deiner Stadt oder Gemeinde – dort stehen
die exakten Uhrzeiten und mögliche Böllerverbotszonen für deinen Wohnort.
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