In Deutschland darf privates Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 (Raketen, Batterien usw.) grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr gezündet werden, also am 31. Dezember und 1. Januar.

Ab wann gibt es Feuerwerk 2025?

  • Zünden: Erlaubt ist das Abbrennen von klassischem Silvesterfeuerwerk (Kat. F2) generell nur am 31.12. und 01.01.; viele Kommunen tolerieren es praktisch ab den Abendstunden des 31.12. bis in die frühen Morgenstunden des 1.1.
  • Kauf: Der offizielle Verkaufszeitraum für Silvesterfeuerwerk 2025/2026 startet mit dem klassischen „3‑Tage‑Verkauf“ ab dem 29.12.2025, sofern du volljährig bist.

Wichtige Einschränkungen 2025

  • Kommunen können zusätzliche Verbots- oder Schutzzonen einrichten, z.B. in engen Altstädten, rund um Krankenhäuser, Kirchen oder historische Gebäude; dort ist Feuerwerk teils komplett untersagt.
  • Es gibt keine pauschales bundesweites Böllerverbot für 2025, aber regionale Regelungen (Allgemeinverfügungen) können Zeitfenster und Orte weiter einschränken, daher lohnt ein Blick auf die Infos deiner Stadt oder Gemeinde kurz vor Silvester.

Tipp für deine Planung

  • Prüfe Ende Dezember die Website deiner Stadt/ deines Ortes nach „Silvesterfeuerwerk 2025/2026“ oder „Feuerwerksverbot“, um lokale Zeiten und Zonen sicher zu kennen.
  • Wenn du früher im Jahr Feuerwerk zünden willst (z.B. für eine Hochzeit), brauchst du in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde; ohne Genehmigung ist das Abbrennen außerhalb von Silvester verboten.

Kurzfassung: Kaufen ab 29.12.2025, zünden regulär nur am 31.12. und 01.01., plus lokale Sonderregeln deiner Kommune beachten.

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