Für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2025 kommt es darauf an, ob du in Deutschland oder in Österreich meinst – im Alltag wird „Steuerausgleich“ meist für Österreich verwendet. In beiden Fällen gilt: Du kannst die Erklärung ab Jahresbeginn 2026 abgeben, also sobald die nötigen Daten (z.B. Lohnzettel, Jahreslohnsteuerbescheinigung) vorliegen.

Deutschland: Steuererklärung 2025

In Deutschland sprichst du eher von „Steuererklärung“ als von „Steuerausgleich“.

  • Für das Steuerjahr 2025 kannst du deine Erklärung ab Januar 2026 elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware abgeben, sobald dir deine Lohnsteuerbescheinigung 2025 vorliegt.
  • Die gesetzliche Abgabefrist (wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und keinen Steuerberater nutzt) ist der 31. Juli 2026.
  • Wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, verlängert sich die Frist in der Regel bis 1. März 2027.

Merksatz: Machen kannst du die Erklärung sofort ab Jahresbeginn 2026, die Fristen oben sind nur die spätesten Termine.

Österreich: „Steuerausgleich“ 2025

Wenn du mit „Steuerausgleich“ Österreich meinst:

  • Die Arbeitnehmerveranlagung für 2025 ist ab Anfang 2026 über FinanzOnline bzw. mit Formularen möglich, sobald alle Jahreslohnzettel von den Arbeitgebern ans Finanzamt gemeldet sind.
  • Die freiwillige Veranlagung kannst du mehrere Jahre rückwirkend machen (typisch bis zu fünf Jahre), aber je früher du einreichst, desto früher erhältst du eine allfällige Gutschrift.

Praktischer Tipp

  • Warte nicht bis zur Frist, sondern starte, sobald alle Unterlagen für 2025 da sind (Lohnzettel, Pendlerpauschale, Spenden, Werbungskosten usw.).
  • Wenn du unsicher bist, ob für dich Deutschland oder Österreich gilt, schau auf deine Lohnunterlagen (Finanzamt, ELSTER → Deutschland; FinanzOnline → Österreich).

Kurzantwort:
Du kannst den Steuerausgleich bzw. die Steuererklärung für 2025 ab Jahresbeginn 2026 machen, sobald dir alle relevanten Unterlagen für 2025 vorliegen; die offiziellen Abgabefristen liegen später (z.B. 31. Juli 2026 in Deutschland ohne Steuerberater).

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