In Deutschland darf klassisches Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2: Raketen, Batterien, Böller) für den Jahreswechsel 2025/2026 im Handel ab dem 29. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden. Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen (Kategorie F1) bekommst du dagegen das ganze Jahr über.

Gesetzliche Grundlagen

  • Der reguläre Verkaufszeitraum für Kategorie-F2-Feuerwerk sind die letzten drei Werktage des Jahres, was 2025 den Zeitraum 29.–31. Dezember ergibt.
  • Kaufen darfst du dieses Feuerwerk nur, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.
  • Gezündet werden darf es in der Regel nur an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und 1. Januar, wobei Kommunen lokale Einschränkungen (z.B. Verbotszonen) festlegen können.

Was gilt für „kleines“ Feuerwerk?

  • Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Partyknaller) darf der Handel ganzjährig verkaufen.
  • Diese Artikel sind meist ab 12 Jahren freigegeben, konkrete Altersangaben stehen auf der Verpackung.

Onlinekauf und unterm Jahr

  • Online-Shops dürfen Silvesterfeuerwerk zwar vorab verkaufen, die Auslieferung an Privatpersonen erfolgt aber in der Regel ebenfalls nur im gesetzlich erlaubten Abgabezeitraum um den 29.–31. Dezember.
  • Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester darfst du nur mit Ausnahmegenehmigung kaufen/nutzen (z.B. für Hochzeit, Jubiläum); diese musst du bei der zuständigen Behörde beantragen.

Sicherheit und aktuelle Diskussion

  • Behörden und Verbraucherschützer raten, nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und deutscher Beschriftung bei seriösen Händlern zu kaufen.
  • Parallel laufen weiterhin Debatten über Feinstaub, Müll und Verletzungen; viele Städte richten deshalb zusätzliche Böllerverbotszonen ein, etwa in historischen Innenstädten oder in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen.

TL;DR: Für Silvester 2025/2026 kannst du „richtiges“ Feuerwerk im Supermarkt oder Baumarkt vom 29. bis 31. Dezember kaufen; Wunderkerzen & Co. sind ganzjährig erhältlich.

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