ab wann lohnsteuerausgleich

Für den Lohnsteuerausgleich (umgangssprachlich oft einfach „Steuerausgleich“ oder „Steuererklärung“) kommt es darauf an, ob du Deutschland oder Österreich meinst und ob du freiwillig abgibst oder zur Abgabe verpflichtet bist.
Begriff klären
- In Deutschland ist der „Lohnsteuerjahresausgleich“ streng genommen etwas, das dein Arbeitgeber am Jahresende macht, um den unterjährigen Lohnsteuerabzug zu korrigieren.
- Wenn Privatpersonen von „Lohnsteuerausgleich“ sprechen, meinen sie meist die Einkommensteuererklärung , mit der sie sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
- In Österreich ist mit „Lohnsteuerausgleich“ die Arbeitnehmerveranlagung / Steuerausgleich beim Finanzamt gemeint.
Ab wann in Deutschland?
- Eine Steuererklärung kannst du grundsätzlich immer nach Jahresende abgeben, sobald alle relevanten Unterlagen (insbesondere Lohnsteuerbescheinigung) vorliegen.
- Die elektronische Übermittlung der Jahresdaten durch Arbeitgeber an das Finanzamt erfolgt bis Ende Februar / Anfang März des Folgejahres; praktisch startet ab dann der „normale“ Zeitraum, in dem viele ihre Erklärung machen.
- Wenn du pflichtveranlagt bist (z.B. bei bestimmten Steuerklassen, Nebeneinkünften etc.), gilt in der Regel als Frist der 31. Juli des Folgejahres (ohne Berater).
- Wenn du freiwillig abgibst, hast du bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit (z.B. im Jahr 2025 noch für 2021).
Ab wann in Österreich?
- Den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) kannst du rückwirkend für das jeweils vergangene Jahr machen, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt liegt.
- Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln; ab März liegt er in der Regel vor – ab dann ist deine Online-Einreichung problemlos möglich.
- Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hast du in Österreich fünf Jahre rückwirkend Zeit (z.B. im Jahr 2025 noch für 2020).
Praktische Faustregeln
- Ab wann?
- Sobald das Kalenderjahr vorbei ist und dein Arbeitgeber die Jahresdaten ans Finanzamt gemeldet hat (meist ab März).
- Bis wann?
- Deutschland, freiwillig: bis zu 4 Jahre rückwirkend.
* Österreich, freiwillig: bis zu **5 Jahre** rückwirkend.
Mini-Story zur Einordnung
Stell dir vor, du arbeitest 2025 durchgehend angestellt.
- Dein Arbeitgeber meldet deine Jahresdaten bis spätestens Ende Februar 2026.
- Ab März 2026 kannst du ganz entspannt deinen „Lohnsteuerausgleich“ online erledigen – und hättest in Deutschland noch mehrere Jahre Zeit, in Österreich sogar bis 2031, wenn es um 2025 geht.
TL;DR:
„Ab wann Lohnsteuerausgleich?“ – Nach Ende des Kalenderjahres, praktisch ab
dem Zeitpunkt, zu dem dein Arbeitgeber die Jahresdaten ans Finanzamt
übermittelt hat (meist ab März des Folgejahres); freiwillig geht das in
Deutschland etwa 4 Jahre, in Österreich 5 Jahre rückwirkend.