ab wann darf feuerwerk verkauft werden 2025
Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen und Böller) darf für Silvester 2025/2026 in Deutschland regulär ab dem 29. Dezember 2025 verkauft werden – bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Gesetzliche Grundlage und Zeitraum
- Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 an Privatpersonen ist laut Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember.
- Für Silvester 2025/2026 wurde ausdrücklich bestätigt, dass der Verkauf regulär am 29.12.2025 beginnt und am 31.12.2025 endet, da keine Sonderregel (z.B. Sonntag) greift.
Was gilt für verschiedene Feuerwerksklassen?
- Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons) darf ganzjährig an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
- Kategorie F2 (Raketen, Böller, Batterien für Privatpersonen) darf nur an Volljährige ab 18 Jahren und nur vom 29.–31.12.2025 verkauft werden.
- Das Abbrennen ist üblicherweise auf den Jahreswechsel (31.12./1.1.) beschränkt; zusätzlich können Kommunen örtliche Verbotszonen (z.B. Altstädte, Nähe von Krankenhäusern) festlegen.
Praktische Hinweise für den Kauf 2025
- Start des Ladenverkaufs ist am 29.12.2025 mit Ladenöffnung; auch vorbestellte Online-Bestellungen dürfen in diesem Zeitraum ausgeliefert werden.
- Seriöse Stellen raten, Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern mit CE-Kennzeichnung und deutscher Gebrauchsanweisung zu kaufen, um Sicherheitsrisiken und illegale Ware zu vermeiden.
Kurz-FAQ „ab wann darf Feuerwerk verkauft werden 2025?“
- Ab wann? Ab 29. Dezember 2025.
- Bis wann? Bis einschließlich 31. Dezember 2025.
- Für wen? F2-Feuerwerk nur für Personen ab 18 Jahren mit gültigem Altersnachweis.
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