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ab wann darf man in österreich arbeiten

In Österreich darf man grundsätzlich ab 15 Jahren arbeiten, wenn die Schulpflicht (9. Schuljahr) beendet ist.

Ab wann darf man in Österreich arbeiten?

Kurzantwort

  • Normaler Job / Ferialjob: ab 15 Jahren und nach Ende der Schulpflicht (nach dem 9. Schuljahr).
  • Davor gilt das Kinderarbeitsverbot – nur wenige Ausnahmen (z.B. leichte Mithilfe im Familienbetrieb, bestimmte Tätigkeiten im Kultur‑/Sportbereich) sind erlaubt.
  • Lehrstelle: in Ausnahmefällen schon ab 14 möglich, aber die Schulpflicht muss trotzdem erfüllt sein.

Gesetzliche Grundlage (vereinfacht)

  • Bis zum 15. Geburtstag und vor Ende des 9. Schuljahres: du giltst rechtlich noch als Kind , es gilt das Kinderarbeitsverbot.
  • Ab 15 und nach dem 9. Schuljahr: du giltst als Jugendliche:r (bis 18) und darfst grundsätzlich arbeiten, z.B.:
    • Ferialjob
    • Nebenjob
    • Pflichtpraktikum
    • Lehrverhältnis (wenn Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Zusätzlich gibt es die Regel „AusBildung bis 18 “: Nach der Pflichtschule musst du bis 18 in einer weiterführenden Ausbildung oder Berufsausbildung sein; Arbeiten ist also meist nur parallel zur Ausbildung oder in klar geregelten Formen (Lehre, Ferialpraktika etc.) erlaubt.

Was gilt für unter 18‑Jährige?

Auch wenn du schon arbeiten darfst, hast du besondere Schutzbestimmungen (Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz):

  • Begrenzte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
  • Strenge Regeln für Nachtarbeit und Wochenendarbeit
  • Längere Pausen- und Ruhezeiten
  • Extra Schutz bei gefährlichen oder belastenden Tätigkeiten

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Arbeit deine Gesundheit und Ausbildung nicht gefährdet.

Typische Beispiele aus dem Alltag

  • 14 Jahre, noch in der 8. oder 9. Schulstufe:
    → kein normaler Job erlaubt; nur ganz eingeschränkte, gesetzlich geregelte Ausnahmen (z.B. leichte Hilfe im Familienbetrieb).
  • 15 Jahre, 9. Schuljahr abgeschlossen:
    → Ferialjob im Sommer, Nebenjob am Wochenende oder Start einer Lehre ist möglich, mit den Jugendschutzregeln zu Arbeitszeit und Pausen.

Hinweis

Bei Grenzfällen (z.B. genaues Ende der Schulpflicht, spezielle Jobs, viel Arbeitszeit neben der Schule oder Fragen zu Ausnahmen) lohnt sich immer eine kurze Beratung bei:

  • Österreichischen Jugendinfos oder Jugendportalen
  • Arbeiterkammer (AK)
  • Arbeitsmarktservice (AMS)

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