ab wann ist böllern erlaubt
In Deutschland ist das private Böllern mit klassischem Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2, also Raketen und Böller) grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt, und zwar im Kernzeitraum vom 31. Dezember bis zum 1. Januar.
Gesetzliche Grundregel
- Für Feuerwerk der Kategorie F2 (Raketen, Böller, Batterien) gilt: erlaubt ist das Abbrennen nur rund um den Jahreswechsel, typischerweise vom 31.12. bis 1.1.
- Viele Quellen nennen als Rahmen entweder 31. Dezember, 0:00 Uhr bis 1. Januar, 24:00 Uhr oder enger: 31. Dezember ab etwa dem frühen Abend bis in die Morgenstunden des 1. Januar.
Spielraum der Städte und Gemeinden
- Städte und Gemeinden dürfen die Zeiten genauer festlegen, zum Beispiel „31.12., 18 Uhr bis 1.1., 3 Uhr“, und außerhalb dieses Fensters kann geböllert als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
- Zusätzlich können Innenstädte, bestimmte Plätze oder ganze Zonen (z.B. in Berlin oder Hamburg) als Böllerverbotszonen ausgewiesen werden, in denen überhaupt kein Feuerwerk gezündet werden darf.
Wo ist Böllern immer tabu?
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden (z.B. Reetdächer, Fachwerkhäuser) besteht ein generelles Böllerverbot, auch in der Silvesternacht.
- Auch in Wäldern, Naturschutzgebieten oder dicht bebauten historischen Innenstädten kann das Zünden aus Brandschutzgründen untersagt sein.
Altersgrenzen und Kategorien
- Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1, z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) ist ganzjährig erlaubt und ab 12 Jahren freigegeben.
- Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 (Böller, Raketen, Batterien) darf nur von Volljährigen gekauft und gezündet werden und wird im Handel in der Regel nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft.
Verkaufs- und Bußgeldhinweise
- Offizieller Verkauf von F2-Feuerwerk findet nur an den letzten drei Werktagen des Jahres (meist 29.–31.12.) statt; Abbrennen außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums ohne Sondergenehmigung ist verboten.
- Wer zu früh oder zu spät böllert oder in Verbotszonen zündet, riskiert Bußgelder, die je nach Kommune bis in den vierstelligen Bereich gehen können; bei illegaler Pyrotechnik (z.B. „Polenböller“) sind sogar bis zu 50.000 Euro Geldstrafe möglich.
Kurz gesagt: Böllern mit „richtigen“ Böllern und Raketen ist in Deutschland nur rund um Silvester (31.12.–1.1.) erlaubt – und selbst dann nur innerhalb der von deiner Stadt festgelegten Zeiten und nicht in Schutzzonen. Prüfe deshalb immer die aktuellen Regeln deiner Gemeinde.
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