ab wann kann man den steuerausgleich 2025 machen
Für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2025 kommt es darauf an, ob du in Deutschland oder in Österreich meinst – im Alltag wird „Steuerausgleich“ meist für Österreich verwendet. In beiden Fällen gilt: Du kannst die Erklärung ab Jahresbeginn 2026 abgeben, also sobald die nötigen Daten (z.B. Lohnzettel, Jahreslohnsteuerbescheinigung) vorliegen.
Deutschland: Steuererklärung 2025
In Deutschland sprichst du eher von „Steuererklärung“ als von „Steuerausgleich“.
- Für das Steuerjahr 2025 kannst du deine Erklärung ab Januar 2026 elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware abgeben, sobald dir deine Lohnsteuerbescheinigung 2025 vorliegt.
- Die gesetzliche Abgabefrist (wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und keinen Steuerberater nutzt) ist der 31. Juli 2026.
- Wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, verlängert sich die Frist in der Regel bis 1. März 2027.
Merksatz: Machen kannst du die Erklärung sofort ab Jahresbeginn 2026, die Fristen oben sind nur die spätesten Termine.
Österreich: „Steuerausgleich“ 2025
Wenn du mit „Steuerausgleich“ Österreich meinst:
- Die Arbeitnehmerveranlagung für 2025 ist ab Anfang 2026 über FinanzOnline bzw. mit Formularen möglich, sobald alle Jahreslohnzettel von den Arbeitgebern ans Finanzamt gemeldet sind.
- Die freiwillige Veranlagung kannst du mehrere Jahre rückwirkend machen (typisch bis zu fünf Jahre), aber je früher du einreichst, desto früher erhältst du eine allfällige Gutschrift.
Praktischer Tipp
- Warte nicht bis zur Frist, sondern starte, sobald alle Unterlagen für 2025 da sind (Lohnzettel, Pendlerpauschale, Spenden, Werbungskosten usw.).
- Wenn du unsicher bist, ob für dich Deutschland oder Österreich gilt, schau auf deine Lohnunterlagen (Finanzamt, ELSTER → Deutschland; FinanzOnline → Österreich).
Kurzantwort:
Du kannst den Steuerausgleich bzw. die Steuererklärung für 2025 ab
Jahresbeginn 2026 machen, sobald dir alle relevanten Unterlagen für 2025
vorliegen; die offiziellen Abgabefristen liegen später (z.B. 31. Juli 2026 in
Deutschland ohne Steuerberater).
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