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ab welcher größe keine sitzerhöhung

Kinder brauchen in Deutschland keine Sitzerhöhung mehr, wenn sie mindestens 12 Jahre alt oder mindestens 1,50 m groß sind.

Gesetzliche Regel in Deutschland

  • Nach StVO müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm in einem passenden Kindersitz bzw. auf einer Sitzerhöhung gesichert werden.
  • Ab 1,50 m Körpergröße darf das Kind ohne Sitzerhöhung mit dem normalen Dreipunktgurt fahren, auch wenn es jünger als 12 ist.

Sicherheit über das Minimum hinaus

  • Fachstellen empfehlen oft, die Sitzerhöhung weiter zu nutzen, solange das Kind unter 1,50 m ist und der Gurt ohne Erhöhung noch nicht gut über Schulter und Becken verläuft.
  • Wichtig ist, dass der Gurt nicht am Hals verläuft und das Beckenband nicht über dem Bauch liegt, sonst steigt das Verletzungsrisiko bei einem Unfall deutlich.