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böllerverkauf ab wann

In Deutschland dürfen Böller und anderes Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 in der Regel an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden, also typischerweise vom 29. bis 31. Dezember, wenn diese Tage Ladenöffnung haben. Der genaue Start kann sich leicht verschieben, wenn z.B. der 29. Dezember auf einen Sonntag fällt; dann kann der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Das Sprengstoffgesetz erlaubt den Verkauf von Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk der Kategorie F2 nur an den letzten drei Werktagen vor dem Jahreswechsel.
  • Händler dürfen solche Artikel nur an Volljährige ab 18 Jahren verkaufen.

Konkrete Daten rund um Silvester

  • Für den Jahreswechsel 2025/2026 beginnt der klassische „3-Tage-Verkauf“ am 29.12.2025 und läuft bis einschließlich 31.12.2025.
  • Fällt ein dieser Tage auf einen Sonntag, kann sich der Start nach vorn verschieben (z.B. auf den 28.12.).

Onlinekauf und Abholung

  • Online-Shops dürfen vorbestellte Ware ebenfalls nur in diesem Zeitraum an Kundinnen und Kunden ausliefern.
  • Viele Märkte starten den Verkauf direkt ab Ladenöffnung am ersten Verkaufstag und haben teils verlängerte Öffnungszeiten, da die Nachfrage sehr hoch ist.

Abbrennen statt Kaufen: Wann darf geböllert werden?

  • Das Abbrennen von typischem Silvesterfeuerwerk ist bundesweit nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (1.1.) erlaubt.
  • Viele Städte schränken die Zeiten zusätzlich ein, z.B. nur von etwa 18 Uhr an Silvester bis 7 Uhr am Neujahrsmorgen, und richten Böllerverbotszonen ein (Altstädte, Krankenhäuser, brandempfindliche Bereiche).

Kurz gesagt: „Böllerverkauf ab wann?“ – Meist ab dem 29. Dezember, drei Tage lang, und geböllert werden darf dann nur rund um den Jahreswechsel, oft mit lokalen Zusatzregeln.

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