US Trends

bis wann muss man schnee geräumt haben

In Deutschland muss Schnee auf Gehwegen in der Regel werktags zwischen ca. 7 und 20 Uhr und an Sonn‑ und Feiertagen ab etwa 8 oder 9 Uhr geräumt sein, damit sie tagsüber sicher begehbar sind. Viele Kommunen verlangen, dass morgens bis Arbeits‑ bzw. Geschäfts­beginn geräumt ist, also spätestens gegen 7–8 Uhr, und bei weiterem Schneefall mehrmals am Tag nachgeräumt wird.

Grundregel: Bis wann räumen?

  • Üblich sind kommunale Zeiten von 7–20 Uhr an Werktagen und etwa 8/9–20 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
  • Morgens sollte der Gehweg so geräumt sein, dass Fußgänger zu Arbeits‑ und Schulbeginn sicher gehen können, oft wird daher „bis 7 Uhr“ (werktags) bzw. „bis 8/9 Uhr“ (Sonn-/Feiertage) gefordert.
  • Die Pflicht gilt so lange Rutschgefahr besteht; bei anhaltendem Schneefall kann mehrfaches Räumen und Streuen am Tag nötig sein.

Wer legt die genaue Uhrzeit fest?

  • Die exakten Zeiten stehen in der Satzung deiner Gemeinde oder Stadt , die von den genannten Richtwerten abweichen kann.
  • Viele Ratgeber und Versicherer nennen die oben genannten Zeiträume als „Regelfall“, betonen aber, dass lokal strengere oder leicht andere Vorgaben gelten können.

Für wen gilt die Räumpflicht?

  • Grundsätzlich ist zuerst die Kommune zuständig, überträgt die Pflicht für den Gehweg entlang des Grundstücks aber fast überall auf die Grundstückseigentümer.
  • Eigentümer können diese Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen; bleibt sie beim Eigentümer, haftet dieser bei Stürzen auf ungeräumten Wegen.

Praktische Faustformel

  • Wenn du „auf Nummer sicher“ gehen willst:
    • Werktags : Gehweg und Zugang bis spätestens 7 Uhr räumen und bei Bedarf tagsüber nacharbeiten.
* **Sonn- und Feiertage** : Bis **8–9 Uhr** räumen und ebenfalls bei neuem Schnee wiederholen.
  • Schau zusätzlich in die Winterdienst‑Infos deiner Stadt (Website oder Abfallkalender), dort stehen die verbindlichen Zeiten für deinen Wohnort.

Hinweis: Die oben genannten Zeiten sind typische Richtwerte in deutschen Kommunen; die konkrete Schneeräumpflicht kann je nach Gemeinde leicht abweichen.

Kurz-TL;DR:
In den meisten deutschen Städten muss der Gehweg werktags etwa zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8/9 Uhr geräumt sein; morgens sollte bis 7–9 Uhr alles sicher begehbar sein, bei weiterem Schneefall musst du nachräumen.

Information gathered from public forums or data available on the internet and portrayed here.