bis wann muss man schnee geräumt haben
In Deutschland muss Schnee auf Gehwegen in der Regel werktags zwischen ca. 7 und 20 Uhr und an Sonn‑ und Feiertagen ab etwa 8 oder 9 Uhr geräumt sein, damit sie tagsüber sicher begehbar sind. Viele Kommunen verlangen, dass morgens bis Arbeits‑ bzw. Geschäftsbeginn geräumt ist, also spätestens gegen 7–8 Uhr, und bei weiterem Schneefall mehrmals am Tag nachgeräumt wird.
Grundregel: Bis wann räumen?
- Üblich sind kommunale Zeiten von 7–20 Uhr an Werktagen und etwa 8/9–20 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
- Morgens sollte der Gehweg so geräumt sein, dass Fußgänger zu Arbeits‑ und Schulbeginn sicher gehen können, oft wird daher „bis 7 Uhr“ (werktags) bzw. „bis 8/9 Uhr“ (Sonn-/Feiertage) gefordert.
- Die Pflicht gilt so lange Rutschgefahr besteht; bei anhaltendem Schneefall kann mehrfaches Räumen und Streuen am Tag nötig sein.
Wer legt die genaue Uhrzeit fest?
- Die exakten Zeiten stehen in der Satzung deiner Gemeinde oder Stadt , die von den genannten Richtwerten abweichen kann.
- Viele Ratgeber und Versicherer nennen die oben genannten Zeiträume als „Regelfall“, betonen aber, dass lokal strengere oder leicht andere Vorgaben gelten können.
Für wen gilt die Räumpflicht?
- Grundsätzlich ist zuerst die Kommune zuständig, überträgt die Pflicht für den Gehweg entlang des Grundstücks aber fast überall auf die Grundstückseigentümer.
- Eigentümer können diese Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen; bleibt sie beim Eigentümer, haftet dieser bei Stürzen auf ungeräumten Wegen.
Praktische Faustformel
- Wenn du „auf Nummer sicher“ gehen willst:
- Werktags : Gehweg und Zugang bis spätestens 7 Uhr räumen und bei Bedarf tagsüber nacharbeiten.
* **Sonn- und Feiertage** : Bis **8–9 Uhr** räumen und ebenfalls bei neuem Schnee wiederholen.
- Schau zusätzlich in die Winterdienst‑Infos deiner Stadt (Website oder Abfallkalender), dort stehen die verbindlichen Zeiten für deinen Wohnort.
Hinweis: Die oben genannten Zeiten sind typische Richtwerte in deutschen Kommunen; die konkrete Schneeräumpflicht kann je nach Gemeinde leicht abweichen.
Kurz-TL;DR:
In den meisten deutschen Städten muss der Gehweg werktags etwa zwischen 7 und
20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8/9 Uhr geräumt sein; morgens sollte bis 7–9
Uhr alles sicher begehbar sein, bei weiterem Schneefall musst du nachräumen.
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