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seit wann dürfen frauen in österreich wählen

Frauen dürfen in Österreich seit dem 12. November 1918 wählen; erstmals tatsächlich gewählt haben sie dann bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung im Februar 1919.

Kurzantwort

  • Am 12. November 1918 wurde in der neu ausgerufenen Republik Deutschösterreich das allgemeine, gleiche Wahlrecht „ohne Unterschied des Geschlechts“ beschlossen.
  • 1919 konnten Frauen in Österreich zum ersten Mal auf nationaler Ebene wählen und auch selbst gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht).

Historischer Hintergrund

Vor 1918 war das Wahlrecht in der Habsburgermonarchie stark eingeschränkt und an Vermögen, Stand und Geschlecht gebunden, wobei Frauen größtenteils ausgeschlossen waren. Nur wenige unverheiratete Großgrundbesitzerinnen hatten unter bestimmten Bedingungen ein begrenztes Stimmrecht.

Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs, dem Zusammenbruch der Monarchie und der Gründung der Republik ergab sich 1918 die Gelegenheit, das gesamte Wahlsystem demokratisch neu zu ordnen.

Der entscheidende Schritt 1918/1919

  • Am 12. November 1918 beschloss die Provisorische Nationalversammlung ein Wahlrecht für alle volljährigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, ausdrücklich ohne Geschlechterunterschied.
  • Die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung im Februar 1919 war die erste Wahl, an der Frauen in Österreich vollwertig teilnehmen konnten; dabei zogen auch die ersten weiblichen Abgeordneten ins Parlament ein.

Merksatz

Seit 12. November 1918 ist Frauenwahlrecht in Österreich Gesetz – und seit der Wahl 1919 gelebte Realität.

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