wann böllern erlaubt
In Deutschland ist privates Böllern mit klassischem Silvesterfeuerwerk in der Regel nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt, und zwar für volljährige Personen.
Grundregeln in Deutschland
- Für normales Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 (Böller, Raketen, Batterien) gilt: Zünden ist grundsätzlich nur vom 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr erlaubt.
- Außerhalb dieses Zeitraums brauchst du eine besondere behördliche Genehmigung, sonst drohen Bußgelder teils in vierstelliger Höhe.
- Kaufen darfst du F2-Feuerwerk in der Regel nur zwischen dem 29. und 31. Dezember und nur, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.
Typische lokale Einschränkungen
- Viele Städte legen genauere Uhrzeiten fest, z.B. nur am Silvesterabend/‑nacht (etwa 18–3 Uhr); was genau gilt, steht meist in der örtlichen Polizeiverordnung oder Allgemeinverfügung.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden (z.B. Reetdachhäuser, enge Altstädte) ist Böllern häufig komplett verboten.
Was immer verboten ist
- Illegale oder nicht zugelassene Böller (z.B. ohne CE- oder BAM‑Kennzeichnung, oft sogenannte „Polenböller“) sind tabu; hier drohen Verfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
- Wer außerhalb der erlaubten Zeiten oder in Verbotszonen böllert, riskiert Bußgelder und die Beschlagnahme des Feuerwerks.
Praktische Tipps
- Schau kurz vor Silvester auf die Website deiner Stadt oder Gemeinde nach „Allgemeinverfügung Silvesterfeuerwerk“ oder „Böllerverbot“, weil es jedes Jahr neue oder erweiterte Verbotszonen geben kann.
- Nutze für ruhigere Alternativen Kategorie‑F1‑Artikel (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk), die ganzjährig und teils schon ab 12 Jahren erlaubt sind.
Kurz gesagt: „Wann böllern erlaubt?“ – Nur an Silvester/Neujahr und nur im Rahmen der örtlichen Regeln, sonst kann es teuer werden.