wann kann man steuerausgleich machen
Wann kann man Steuerausgleich machen? Der Steuerausgleich, auch Arbeitnehmerveranlagung genannt, lässt sich in Österreich freiwillig für die vergangenen fünf Jahre einreichen – im Jahr 2026 also rückwirkend für 2025 bis 2021. Bei Pflichtveranlagung gilt eine engere Frist: bis 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline oder bis 30. April per Papier.
Wichtige Fristen im Überblick
- Freiwilliger Steuerausgleich : Jederzeit möglich, solange der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers vorliegt (meist ab Ende Februar/März des Folgejahres). Für 2025-Einkünfte idealerweise bis 30. Juni 2026, da das Finanzamt sonst ggf. automatisch abrechnet.
- Pflichtveranlagung : 30. April (Papier) oder 30. Juni (elektronisch) des Folgejahres; Verlängerung bis 30. September möglich.
- Automatischer Steuerausgleich : Greift nur, wenn bis 30. Juni nichts eingereicht wurde und eine Rückerstattung fällig ist.
Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer mit nichtselbständigen Einkünften und ändern sich nicht grundlegend von Jahr zu Jahr.
So machst du den Steuerausgleich richtig
Starte ab März über FinanzOnline: Logge dich ein (ab Oktober 2025 mit ID Austria), trage Pendlerpauschale, Werbungskosten (z. B. Homeoffice, Laptop) und Sonderausgaben ein. Im Jahr 2025 sorgen höhere Absätze und Neuerungen wie Familienbonus Plus oft für höhere Rückerstattungen – durchschnittlich über 700 Euro pro Fall.
Schritt-für-Schritt-Anleitung :
- Warte auf Jahreslohnzettel (bis Ende Februar).
- Registriere dich bei FinanzOnline und aktiviere Zwei-Faktor-Auth.
- Wähle "Eingaben > Erklärungen > Arbeitnehmerveranlagung" für das richtige Jahr.
- Ergänze Daten: Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage, Kinderbeiträge.
- Überprüfe Zusammenfassung und sende ab – Rückerstattung kommt per Post.
Viele Nutzer in Foren berichten, dass mehrere Arbeitgeber oder Beihilfe im Jahr zu Nachzahlungen führen können, wenn man zu früh einreicht.
Trending Tipps & Häufige Fehler
Aktuell trendet der Steuerausgleich 2025 stark, da Pendlerpauschale und Homeoffice-Absetzbarkeit durch Homeoffice-Hybridmodelle boomen – Foren wie YouTube-Kommentare schwärmen von 1.000+ Euro Rückerstattungen. Häufige Fallstricke :
- Zu frühe Einreichung ohne vollständigen Lohnzettel: Führt zu Korrekturen und Rückzahlungen.
- Vergessene Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Hochwasserschäden 2024).
- Keine elektronische Zustellung aktiviert: Fristen laufen unbemerkt.
Experten-Meinung: Lohnsteuerhilfevereine raten, immer Werbungskosten maximal auszunutzen – selbst kleine Posten wie Internetkosten summieren sich. Eine Nutzerin in einem Video-Kommentar-Feld sparte 2024 extra durch Startup- Beteiligungsfelder.
Wann lohnt es sich wirklich?
Immer, wenn du Pendler bist, Homeoffice machst oder Kinder hast – selbst bei niedrigen Einkünften oft 300–500 Euro zurück. Seit 2025 erleichtert der Pendlerrechner die Pauschale-Berechnung.
TL;DR : Starte deinen Steuerausgleich ab März über FinanzOnline für die letzten 5 Jahre; Frist für 2025: 30. Juni 2026. Viele holen sich Tausende zurück – prüfe Pendler- und Homeoffice-Kosten!
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