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wann muss das gehalt auf dem konto sein

In Deutschland gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Zahltag für alle, aber klare Regeln, bis wann das Gehalt auf deinem Konto sein muss. Entscheidend sind zuerst dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag, und wenn dort nichts Konkretes steht, greifen die Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Mindestlohngesetz.

Grundregel: Was gilt „normalerweise“?

  • In vielen Arbeitsverträgen steht, dass das Gehalt am Monatsende oder zum 1. des Folgemonats gezahlt wird.
  • Ist im Vertrag kein Datum genannt, wird das Gehalt nach § 614 BGB nach erbrachter Leistung fällig – in der Praxis heißt das: spätestens am 1. Werktag des Folgemonats muss es auf deinem Konto sein , nicht nur überwiesen.

Was steht im Gesetz genau?

  • § 614 BGB sagt vereinfacht: Die Vergütung ist nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts (meist ein Monat) zu zahlen.
  • Beim gesetzlichen Mindestlohn gilt zusätzlich § 2 MiLoG: Der Mindestlohn muss spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats auf dem Konto sein.

Typische Praxis in Arbeitsverträgen

  • Häufige Regelungen sind z. B.: „Zahlung am letzten Arbeitstag des Monats“ oder „Zahlung bis zum 15. des Folgemonats“.
  • Gerichte sehen sehr späte Zahlungen, etwa erst um den 20. des Folgemonats, nur dann als zulässig an, wenn das Gehalt z. B. aufwendig monatlich neu berechnet werden muss; sonst kann das als unzumutbar gelten.

Sonderfall: Auszubildende

  • Für Auszubildende gilt das Berufsbildungsgesetz: Ihre Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats , in dem sie gearbeitet haben, gezahlt werden.
  • Für Azubis ist eine Verschiebung weit in den Folgemonat daher in der Regel nicht zulässig.

Was tun, wenn das Gehalt zu spät kommt?

  • Sobald der vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Zeitpunkt überschritten ist, gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug , und es können Verzugszinsen und ggf. ein pauschaler Schadensersatzanspruch entstehen.
  • Üblich ist zuerst eine freundliche Erinnerung (schriftlich), dann eine Mahnung mit Fristsetzung ; bei dauerhaften Problemen kann der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zur Gewerkschaft sinnvoll sein.

Kurz gesagt: Schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag. Steht dort nichts oder etwas sehr Unklares, kannst du dich in der Regel darauf berufen, dass dein Gehalt spätestens am 1. Werktag des Folgemonats auf deinem Konto sein muss – beim Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.

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