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was bedeutet trockenbeerenauslese

Trockenbeerenauslese ist ein Prädikat für extrem hochwertige, sehr süße Dessertweine aus Deutschland und Österreich und bedeutet wörtlich „getrocknete Beeren-Auslese“ bzw. „ausgelesene getrocknete Beeren“. Es handelt sich um eine der höchsten Qualitätsstufen im Prädikatssystem.

Bedeutung des Begriffs

  • Trocken : Bezieht sich nicht auf „trocken“ im Sinne von nicht süß, sondern darauf, dass die einzelnen Beeren am Rebstock eintrocknen und rosinenartig schrumpfen.
  • Beeren : Es werden einzelne Beeren statt ganze Trauben verarbeitet, darum die Bezeichnung Beeren-Auslese.
  • Auslese : Die Beeren werden mühsam von Hand einzeln ausgelesen, nur die edelfaul bzw. durch Botrytis („Edelfäule“) konzentrierten Beeren kommen in den Wein.

Stil und Geschmack

  • Der Wein ist sehr süß, konzentriert und wird häufig als „flüssiges Gold“ oder „Nektar“ beschrieben, mit intensiven Aromen von Honig, Trockenfrüchten, Aprikosen und oft einer lebendigen Säure.
  • Durch den hohen Zuckergehalt liegt der Alkohol meist nur bei etwa 5–8%, weil die Gärung früh stoppt und viel Restzucker im Wein bleibt.

Herstellung und Qualitätsstufe

  • Trockenbeerenauslese gehört zur höchsten Stufe der Prädikatsweine und liegt in der Reife- und Süßestufe noch über Beerenauslese und Spätlese.
  • Die Beeren sind von Botrytis befallen und extrem zuckerreich; in Deutschland ist ein sehr hohes Mostgewicht (mindestens etwa 150–160 °Oechsle, je nach Gebiet) vorgeschrieben.

Wofür trinkt man Trockenbeerenauslese?

  • Klassisch wird Trockenbeerenauslese als edler Dessertwein serviert, etwa zu fruchtigen Desserts, Blauschimmelkäse oder einfach solo als Meditationswein.
  • Aufgrund der aufwendigen Herstellung und der winzigen Erträge sind diese Weine selten, teuer und werden oft als besondere Geschenk- oder Sammlerweine verwendet.

Kurz gesagt: „Trockenbeerenauslese“ bedeutet einen extrem konzentrierten, sehr süßen Edel-Dessertwein aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren – eine der Spitzenkategorien im deutsch-österreichischen Weinrecht.