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was hat ein gewisser rudolf kunzmann 1956 als erster in flaschen abgefüllt und bekam dafür prompt einen bußgeldbescheid

Rudolf Kunzmann füllte 1956 als Erster trinkfertigen Glühwein in Flaschen ab und erhielt dafür prompt einen Bußgeldbescheid, weil Zucker in diesem „Glühwein“ damals nach Weingesetz als unzulässige Zutat galt.