was ist ein freistellungsauftrag bei der bank
Ein Freistellungsauftrag bei der Bank ist ein Auftrag, mit dem du deiner Bank erlaubst, deine Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bis zu einem bestimmten Betrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Dadurch nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank und musst dir die gezahlte Steuer nicht erst über die Steuererklärung zurückholen.
Kurz erklärt
- Mit dem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welcher Höhe sie keine Kapitalertragsteuer ans Finanzamt abführen soll.
- Der maximal freistellbare Betrag liegt derzeit bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für verheiratete bzw. zusammen veranlagte Paare.
- Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge ein.
Wozu brauchst du ihn?
- Um kleine Kapitalerträge steuerfrei zu kassieren, ohne Umweg über die Einkommensteuererklärung.
- Um deinen Sparer-Pauschbetrag optimal auf mehrere Banken oder Broker zu verteilen, wenn du mehrere Konten oder Depots hast.
- Um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden, die du dir sonst erst später mühsam wiederholen musst.
Wie funktioniert das praktisch?
- Du stellst den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank oder deinem Broker – meist online im Banking-Portal oder per Formular.
- Du gibst dabei deine Steuer-ID an; ohne diese ist der Auftrag nicht wirksam.
- Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge, die du bei dieser Bank erzielst (z.B. Tagesgeld, Festgeld, Wertpapierdepot) und nicht nur für ein einzelnes Konto.
Typische Stolperfallen
- Du darfst mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken haben, aber die Summe aller Aufträge darf deinen Sparer-Pauschbetrag (1.000 / 2.000 Euro) nicht übersteigen.
- Wenn deine Kapitalerträge den freigestellten Betrag überschreiten, behält die Bank auf den darüber liegenden Teil Abgeltungsteuer ein.
- Hast du zu wenig freigestellt und wurde Steuer abgezogen, kannst du sie dir im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Mini-Beispiel
- Du bist Single und hast 800 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr bei einer Bank.
- Mit Freistellungsauftrag über 800 Euro: Es wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.
* Ohne Freistellungsauftrag: Die Bank zieht Abgeltungsteuer ab; du kannst sie dir später über die Steuererklärung bis zum Pauschbetrag erstatten lassen.
Kurz-TL;DR:
Ein Freistellungsauftrag ist dein steuerlicher „Freipass“ bei der Bank, damit
Kapitalerträge bis zum gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag direkt brutto gleich
netto auf deinem Konto landen.
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