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was ist in den sogenannten kopenhagener kriterien festgehalten?

Die sogenannten Kopenhagener Kriterien legen die Bedingungen fest, die ein Staat erfüllen muss, um der Europäischen Union beitreten zu können.

Im Kern sind darin drei große Bereiche festgehalten:

  1. Politische Kriterien
    • Stabile demokratische Institutionen
    • Rechtsstaatlichkeit (unabhängige Gerichte, bindende Gesetze)
    • Wahrung der Menschenrechte
    • Achtung und Schutz von Minderheiten
  2. Wirtschaftliche Kriterien
    • Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
    • Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im EU-Binnenmarkt standzuhalten
  3. Übernahme des EU‑Rechts (Acquis-Kriterium)
    • Bereitschaft und Fähigkeit, den gesamten Rechtsbestand der EU (den sogenannten acquis communautaire) zu übernehmen
    • Anerkennung und Umsetzung der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion

Kurz gesagt: In den Kopenhagener Kriterien ist festgehalten, dass ein Beitrittskandidat demokratisch und rechtsstaatlich organisiert sein, die Menschenrechte respektieren, eine tragfähige Marktwirtschaft besitzen und das gesamte EU‑Recht samt Pflichten übernehmen können muss.