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welchen sicherheitsabstand sollten sie außerorts zum vorausfahrenden fahrzeug mindestens einhalten

Außerorts sollten Sie zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einen Sicherheitsabstand von der Hälfte Ihrer Tachoanzeige in Metern einhalten (Faustregel „halber Tacho“).

Konkrete Faustregel

  • Bei 80 km/h: mindestens 40 Meter Abstand.
  • Bei 100 km/h: mindestens 50 Meter Abstand.
  • Bei höherer Geschwindigkeit entsprechend mehr (z.B. 130 km/h ≈ 65 Meter).

Hintergrund zur Regel

  • Rechtlich verlangt die StVO einen ausreichenden Abstand, damit Sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns noch rechtzeitig anhalten können; die halbe-Tacho-Regel hat sich dafür als praktische Orientierung etabliert.
  • Bei Regen, Schnee oder schlechter Sicht sollte der Sicherheitsabstand deutlich vergrößert werden, oft bis etwa zum einfachen Tachowert in Metern.

Kurzantwort für die Theoriefrage:
Welchen Sicherheitsabstand sollten Sie außerorts zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einhalten?
→ Die Hälfte der Tachoanzeige in Metern.

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