wer verschickt rote hand briefe
Ein „Rote‑Hand‑Brief“ wird in Deutschland von pharmazeutischen Unternehmen verschickt, und zwar in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesoberbehörden (vor allem BfArM und Paul‑Ehrlich‑Institut).
Wer genau verschickt Rote‑Hand‑Briefe?
- Verantwortlich sind die pharmazeutischen Unternehmen , also die Hersteller bzw. Zulassungsinhaber des jeweiligen Arzneimittels.
- Sie handeln dabei nicht allein , sondern in Absprache mit den zuständigen Behörden (BfArM oder PEI), die Inhalt und Versand mitprüfen und genehmigen.
- Häufig erstellt der „Originator“ (also der Hersteller mit den meisten Daten zu dem Wirkstoff) den ersten Entwurf des Rote‑Hand‑Briefes, der dann mit anderen betroffenen Firmen abgestimmt wird.
Kurz gesagt: Formal verschickt der Hersteller den Rote‑Hand‑Brief, aber Inhalt, Form und Verteilerkreis sind durch Gesetz und Behördenvorgaben streng geregelt.
Was ist ein Rote‑Hand‑Brief überhaupt?
- Es handelt sich um ein Informationsschreiben zur Arzneimittelsicherheit , das Ärzte, Apotheker und andere Fachkreise über neue, bedeutsame Risiken, Qualitätsmängel oder wichtige Änderungen informiert.
- Die Briefe tragen das Symbol einer roten Hand mit der Aufschrift „Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel“ auf Umschlag und Briefbogen – daher der Name.
- Inhaltlich geht es immer um ernste Sicherheitsfragen: neue Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungsanpassungen, Rückrufe einzelner Chargen usw.
Wie läuft der Versand ab?
- Der Hersteller erstellt mit den Behörden abgestimmt den Text, oft unter hohem Zeitdruck, wenn ein Sicherheitsproblem akut ist.
- Danach wird der Brief (klassisch per Post, zunehmend aber auch elektronisch) an die betroffenen Fachkreise wie verschreibende Ärztinnen/Ärzte und Apotheken verschickt.
- Ziel ist, möglichst schnell und einheitlich über das Risiko und die nötigen Maßnahmen zu informieren.
Wichtig: Rote‑Hand‑Briefe sind keine Werbung, sondern müssen sachlich, neutral und sicherheitsorientiert formuliert sein.
TL;DR:
Auf die Frage „wer verschickt Rote‑Hand‑Briefe?“ lautet die Antwort:
pharmazeutische Unternehmen bzw. Arzneimittelhersteller – aber immer in enger
Abstimmung mit den zuständigen Bundesoberbehörden (BfArM/PEI), nach
gesetzlichen Vorgaben und mit klar definiertem Verteiler an medizinische
Fachkreise.
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