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wie lange ist lebenslänglich in österreich

In Österreich bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe rechtlich, dass die Strafe ohne feste Enddauer verhängt wird und grundsätzlich bis zum Lebensende dauern kann.

Kurzantwort

  • Gesetzlich: „Lebenslang“ hat keine feste Jahreszahl und ist von zeitlich befristeten Strafen (maximal 20 Jahre) zu unterscheiden.
  • Praxis: Im Schnitt sitzen zu lebenslanger Haft Verurteilte etwa 19–22 Jahre im Gefängnis.
  • Frühestmögliche Entlassung: Eine bedingte Entlassung kommt in der Regel frühestens nach 15 Jahren in Betracht, ist aber nicht automatisch.

Gesetzliche Grundlage: Was heißt „lebenslang“?

  • § 18 StGB unterscheidet zwischen Freiheitsstrafe auf bestimmte Zeit (mindestens ein Tag, höchstens 20 Jahre) und Freiheitsstrafe „auf Lebensdauer“.
  • Eine zeitlich befristete Strafe endet automatisch nach Ablauf der verhängten Jahre, eine lebenslange Strafe dagegen endet nicht automatisch , sondern kann nur durch gerichtliche Entscheidung (z.B. bedingte Entlassung oder Gnadenerweis) verkürzt werden.

Typische Delikte mit lebenslanger Freiheitsstrafe sind besonders schwere vorsätzliche Tötungsdelikte (Mord) und einige wenige andere besonders gravierende Straftaten.

Wie lange sitzt man „lebenslänglich“ wirklich?

Mehrere Auswertungen und Berichte der letzten Jahre geben ein relativ einheitliches Bild:

  • Eine Studie der JKU Linz, bei der rund 140 Akten ausgewertet wurden, kommt auf eine durchschnittliche Haftdauer von etwa 21 Jahren bei lebenslanger Freiheitsstrafe.
  • Andere Auswertungen (u.a. zu bedingten Entlassungen 2012–2018) nennen einen Durchschnitt von rund 19,2 Jahren.
  • In Foren- und Praxisberichten wird häufig ein Bereich von 21–22 Jahren als „typisch“ beschrieben, wobei es individuell große Unterschiede geben kann.

Vereinfacht gesagt: In Österreich bedeutet „lebenslang“ nach der Statistik eher um die 20–22 Jahre Haft als Regelfall – kann aber im Extremfall tatsächlich bis zum Tod dauern.

Frühzeitige Entlassung: Ab wann ist das möglich?

  • Eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist in Österreich grundsätzlich frühestens nach 15 Jahren möglich.
  • Diese Entlassung ist nicht garantiert :
    • Gerichte prüfen u.a. Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, Resozialisierung, Verhalten im Vollzug, Gutachten von Sachverständigen.
* Wird die Entlassung abgelehnt, kann später erneut angesucht werden; in einer Studie entfielen im Schnitt etwa fünf Entlassungsverfahren pro Person.

Wer also „lebenslang“ bekommt, weiß nicht von Anfang an, ob es bei z.B. 20 Jahren bleibt – theoretisch ist auch Haft bis zum Lebensende möglich, wenn Entlassungen immer wieder abgelehnt werden.

Mini-FAQ und aktuelle Einordnung

Warum sagt man noch „lebenslänglich“, wenn es oft ~20 Jahre sind?

  • Der Ausdruck ist historisch gewachsen; rechtlich korrekt ist eigentlich „lebenslange Freiheitsstrafe“.
  • Der Kernpunkt ist: Es gibt keinen automatischen Endtermin wie bei „X Jahren“ – der/die Verurteilte muss aktiv begründen, warum eine Entlassung verantwortbar ist.

Wie oft kommt lebenslang in Österreich vor?

  • Pro Jahr werden etwa rund zehn Personen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; insgesamt sitzen derzeit ungefähr 150 Personen eine lebenslange Strafe ab.

Entwicklung und Diskussion

  • In Medien und Foren wird regelmäßig diskutiert, ob „lebenslang“ zu milde oder zu hart ist, gerade wenn in spektakulären Mordprozessen Urteile fallen.
  • Gleichzeitig gibt es eine fachliche Debatte über Resozialisierung, die Rolle von Gutachten und die Frage, wie „Sicherheitsinteresse“ und Menschenwürde ausbalanciert werden sollen.

Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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