wo ist das parken verboten
Parken ist in Deutschland überall dort verboten, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet würden, sowie an bestimmten, klar festgelegten Stellen nach StVO.
Grundprinzip: StVO und „Behinderung“
Die Straßenverkehrs‑Ordnung verbietet das Parken überall dort, wo die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet oder andere Verkehrsteilnehmer deutlich behindert würden.
Dazu gehören vor allem enge Fahrbahnen, unübersichtliche Stellen und Bereiche mit besonderem Schutzbedarf wie Fußgängerüberwege oder Ein‑ und Ausfahrten.
Typische Stellen, wo Parken verboten ist
Häufig verbotene Parkbereiche sind:
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie auf Fahrradwegen und Schutzstreifen für Radfahrer.
- In scharfen Kurven und an unübersichtlichen Stellen der Fahrbahn.
- Auf engen Straßen oder gegenüber von Ein‑ und Ausfahrten, wenn dadurch das Ein‑ oder Ausfahren erschwert wird.
Kreuzungen, Zebrastreifen und Bushaltestellen
Rund um Kreuzungen und Querungsstellen gibt es besondere Abstände:
- Auf und bis zu 5 m vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) darf nicht geparkt werden.
- In der Nähe von Lichtzeichenanlagen (Ampeln) ist das Parken im 10‑m‑Bereich unzulässig, wenn die Sicht verdeckt würde.
- Direkt an Bus‑ und Straßenbahnhaltestellen sowie in einem Bereich von in der Regel 15 m davor und dahinter ist Parken verboten.
Einfahrten, Bordsteinabsenkungen und Sonderflächen
Auch an Grundstücks‑ und Sonderzufahrten gibt es klare Verbote:
- Vor Grundstücksein‑ und ‑ausfahrten und gegenüber enger Einfahrten darf nicht geparkt werden, wenn der Verkehr behindert wird.
- Vor Bordsteinabsenkungen, etwa für Rollstühle oder Kinderwagen, ist das Parken untersagt.
- Auf Behindertenparkplätzen ohne gültigen und gut lesbaren Parkausweis ist Parken verboten.
Schilder: Haltverbot, Parkverbot, Zonen
Verkehrszeichen regeln zusätzlich, wo nicht geparkt werden darf:
- Zeichen „Haltverbot“ (absolutes Haltverbot) verbietet jedes Halten und damit erst recht das Parken.
- Zeichen „eingeschränktes Haltverbot“ (umgangssprachlich Parkverbot) erlaubt kurzes Halten bis 3 Minuten, aber kein Parken.
- In „Parkraumbewirtschaftungs-“ oder „Parkbeschränkungszonen“ kann Parken ganz verboten oder nur mit Parkschein / Bewohnerausweis erlaubt sein, je nach Beschilderung.
Kurz gesagt: Parken ist überall dort verboten, wo Schilder oder Markierungen es untersagen, wo du andere blockierst oder wo besondere Schutzbereiche (Kreuzungen, Zebrastreifen, Einfahrten, Haltestellen, Radwege) betroffen sind.
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