In Deutschland gilt: Zu Fuß geht man grundsätzlich auf dem Gehweg; gibt es keinen, läuft man innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand, außerorts in der Regel am linken Fahrbahnrand, damit man den entgegenkommenden Verkehr sehen kann.

Grundregel für Fußgänger

  • Wenn ein Gehweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden, nicht die Fahrbahn.
  • Nur wenn es keinen Gehweg oder Seitenstreifen gibt, darf man auf der Fahrbahn gehen.

Innerorts

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der rechte oder linke Fahrbahnrand erlaubt, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
  • Entscheidend ist, dass man möglichst sicher läuft (z.B. gute Sicht, Abstand zu parkenden Autos).

Außerorts

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung vor, am linken Fahrbahnrand zu gehen, wenn das zumutbar ist.
  • Grund: Man sieht die Fahrzeuge, die einem entgegenkommen, früher und wird selbst besser wahrgenommen.

Zusätzliche Sicherheitstipps

  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht möglichst hintereinander gehen und helle oder reflektierende Kleidung tragen.
  • Beim Überqueren der Straße kurz stehen bleiben und nach links – rechts – links schauen und erst gehen, wenn die Fahrbahn wirklich frei ist.

Kurz gesagt

  • Mit Gehweg: immer Gehweg benutzen.
  • Ohne Gehweg innerorts: rechter oder linker Rand.
  • Ohne Gehweg außerorts: linker Fahrbahnrand (entgegen dem Verkehr) für mehr Sicherheit.