Die Ladung darf erst ab einer Höhe von 2,50 m bis zu 50 cm nach vorn über das Fahrzeug hinausragen; darunter darf sie vorne grundsätzlich nicht überstehen.

Kurz erklärt

  • Nach den einschlägigen Vorschriften bzw. typischen Führerschein-Prüfungsfragen gilt:
    • Bis 2,50 m Höhe: Kein Überstand nach vorn zulässig.
* Ab 2,50 m Höhe: Maximal 50 cm nach vorn über das Fahrzeug hinaus.
  • Hintergrund ist die Sicherheit bei Auffahrunfällen : Tiefer liegende, nach vorne überstehende Ladung würde andere Verkehrsteilnehmer bei einem Aufprall stärker gefährden.

Merksatz für die Prüfung:
„Ab 2,50 m Höhe darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn herausragen – darunter gar nicht.“

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