führerschein umtauschen wo
Du musst deinen Führerschein in der Regel bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort umtauschen, teils geht es auch über das örtliche Bürgeramt.
Wo Führerschein umtauschen?
- Zuständig ist normalerweise die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) deines Wohnortes.
- In vielen Städten und Kreisen kannst du den Umtausch auch über das Bürgeramt / Einwohnermeldeamt erledigen.
- Einige Kommunen bieten zusätzlich einen Online-Antrag für den Umtausch an (Serviceportal der Stadt/Landkreis prüfen).
Was du mitbringen musst
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis.
- Biometrisches Passfoto nach aktuellen Vorgaben.
- Deinen alten Führerschein im Original.
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde, wenn dein alter Papierführerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde.
Kosten und Ablauf
- Die Gebühr liegt meist bei rund 25 Euro für den neuen EU-Kartenführerschein, plus Kosten fürs Passfoto.
- Du stellst einen Antrag bei der Behörde, der Umtausch erfolgt ohne erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
- In vielen Städten brauchst du einen Termin ; in Großstädten können Wartezeiten von mehreren Wochen auftreten.
Fristen kurz im Blick
- In der EU müssen bis 2033 alle alten Führerscheine in das einheitliche, fälschungssichere Kartenformat umgetauscht sein.
- Für in Deutschland ausgestellte Führerscheine gelten gestaffelte Fristen (je nach Ausstellungsjahrgang und Geburtsjahr), teils mit nächster Frist bis 19. Januar 2026.
Hinweis: Am besten auf der Website deiner Stadt oder deines Landkreises nach „Führerschein umtauschen“ suchen – dort steht genau, welche Stelle zuständig ist und ob du online oder nur mit Termin vor Ort beantragen kannst.
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