Der Bayerische Landtag wird für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

Entwicklung der Wahlperiode

Diese fünfjährige Legislaturperiode gilt seit der Landtagswahl im Jahr 1998. Zuvor betrug die Amtszeit der Abgeordneten jeweils vier Jahre. Die Änderung wurde eingeführt, um die Stabilität der parlamentarischen Arbeit zu erhöhen und den Wahlzyklus an andere Bundesländer sowie das Europaparlament anzupassen.

Wahlsystem und Besonderheiten

Die Wahl erfolgt nach einem speziellen System des "verbesserten Verhältniswahlrechts". Hierbei sind einige Punkte für die Wähler in Bayern besonders relevant:

  • Zweitstimme: Im Gegensatz zur Bundestagswahl können Wähler in Bayern mit der Zweitstimme eine spezifische Person auf der Liste einer Partei wählen und so die Reihenfolge der Kandidaten direkt beeinflussen.
  • Gesamtstimmen: Zur Ermittlung der Sitzverteilung werden die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt.
  • Wahlkreise: Das Land ist in sieben Wahlkreise unterteilt, die den bayerischen Regierungsbezirken entsprechen.
  • Wahlalter: Sowohl das aktive Wahlrecht (wählen) als auch das passive Wahlrecht (gewählt werden) liegen seit 2004 bei 18 Jahren.

Vergleich der Wahlperioden

Merkmal| Aktuelle Regelung (seit 1998)| Frühere Regelung (bis 1998)
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Dauer der Wahlperiode| 5 Jahre 19| 4 Jahre 37
Anzahl der Abgeordneten| 180 (zzgl. Überhangmandate) 39| 180 3
Wahlalter (passiv)| 18 Jahre (seit 2004) 1| 21 Jahre (früher) 1

Die nächsten regulären Landtagswahlen finden turnusgemäß im Herbst 2028 statt, da die letzte Wahl am 8. Oktober 2023 durchgeführt wurde.

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