In Deutschland wird das Hautkrebsscreening für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle 2 Jahre von der Krankenkasse bezahlt. Viele Dermatolog:innen empfehlen jedoch, besonders bei Risikopatienten, häufigere Kontrollen, teils jährlich oder sogar halbjährlich.

Gesetzliche Vorgabe

  • Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren Anspruch auf ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre.
  • Diese Untersuchung gehört zum offiziellen Programm der Krebsfrüherkennung und wird von der Krankenkasse übernommen.

Wann häufigere Kontrollen sinnvoll sind

Viele Fachärzt:innen halten den 2‑Jahres-Abstand bei bestimmten Menschen für zu lang.

Häufigere Kontrollen werden zum Beispiel empfohlen bei:

  • Eigener Hautkrebs in der Vorgeschichte oder vielen/auffälligen Muttermalen.
  • Familiärer Belastung (Hautkrebs in der Familie), hier teils alle 6 Monate.
  • Stark sonnenbelasteter oder sehr heller Haut sowie bei bestimmten Patientengruppen (z.B. Organtransplantierte).

Selbstkontrolle der Haut

  • Fachleute empfehlen eine regelmäßige Selbstuntersuchung , etwa einmal im Monat, von Kopf bis Fuß mit einem oder zwei Spiegeln.
  • Warnzeichen sind z.B. neue Flecken oder Veränderungen von Form, Farbe, Größe, Juckreiz oder Blutung – dann sollte man zeitnah , unabhängig vom Screening-Rhythmus, ärztlich abklären lassen.

Praxis: Was viele Dermatolog:innen raten

  • Einige dermatologische Praxen empfehlen allen Erwachsenen eine jährliche ärztliche Hautkontrolle, auch wenn die Kasse offiziell nur alle 2 Jahre zahlt.
  • Bei Risikofaktoren (viele atypische Leberflecke, frühere Hautkrebserkrankung, starke Sonnenschäden) werden teils engere Intervalle (z.B. alle 6–12 Monate) angeraten.

Kurzempfehlung

  • Ohne besondere Risikofaktoren: mindestens alle 2 Jahre (Kassenleistung), viele lassen sich jährlich checken.
  • Mit Risikofaktoren: ärztlich abklären, ob jährliche oder halbjährliche Kontrollen sinnvoll sind.
  • Bei auffälligen Veränderungen: immer sofort Termin vereinbaren, nicht auf das nächste reguläre Screening warten.

Hinweis: Diese Angaben ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung; bei Unsicherheit am besten direkt Hausarzt oder Dermatolog:in ansprechen.