In Deutschland darf eine Mieterhöhung in einem normalen Wohnraummietvertrag im laufenden Mietverhältnis in der Regel frühestens alle 15 Monate verlangt werden und ist innerhalb von drei Jahren auf maximal 20% (in vielen angespannten Wohnungsmärkten 15%) begrenzt.

Grundregeln: Wie oft und wie hoch?

  • Eine Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist erst zulässig, wenn die Miete seit mindestens 12 Monaten unverändert ist; das neue Mietniveau darf frühestens nach 15 Monaten wirksam werden.
  • Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren darf die Miete im Regelfall höchstens um 20% steigen, in vielen angespannten Wohnungsmärkten nur bis 15% (sogenannte Kappungsgrenze).

Ausnahmen: Wann andere Regeln gelten

  • Bei Modernisierungsmieterhöhungen (z. B. neue Heizung, Dämmung) kann die Miete zusätzlich um einen Prozentsatz der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöht werden; diese Erhöhung unterliegt nicht der normalen Kappungsgrenze.
  • Bei Staffelmietverträgen oder Indexmieten (an den Verbraucherpreisindex gekoppelt) gelten die im Vertrag bzw. Gesetz geregelten Erhöhungsmechanismen, die von den oben genannten 15‑Monats‑Abständen abweichen können.

Formale Anforderungen für Mieterhöhungen

  • Jede Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begründet werden, etwa durch Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
  • Ohne wirksame Begründung oder wenn Fristen/Kappungsgrenzen verletzt sind, ist die Erhöhung ganz oder teilweise unwirksam und kann von Mieterinnen und Mietern zurückgewiesen werden.

Aktuelle Entwicklung und Praxis

  • Umfragen und Marktanalysen zeigen, dass in den letzten Jahren ein erheblicher Teil der Vermieter Mieten erhöht hat, häufig im Bereich von etwa 5–10 % pro Anpassung, in Metropolen teils mehr, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
  • Gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren oft vollständig ausgeschöpft, während in anderen Regionen längere Zeit gar nicht erhöht wird.

Hinweis

Diese Angaben beziehen sich auf das deutsche Mietrecht und können sich durch Gesetzesänderungen oder Landesverordnungen ändern; bei einer konkreten Mieterhöhung lohnt sich die Prüfung durch Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.