In Deutschland dürfen Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr zünden, also am 31. Dezember und 1. Januar, und müssen dabei örtliche Verbote beachten.

Grundregel: Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

  • Für Erwachsene ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (Kat. F2) generell am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
  • Der Rest des Jahres ist Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit einer behördlichen Genehmigung (z.B. für Hochzeiten oder Events) zulässig.

Unterschiede nach Feuerwerks-Kategorie

  • Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen) darf von Personen ab 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden.
  • Kategorie F2 (Böller, Raketen) ist ohne besondere Erlaubnis nur zu Silvester/Neujahr erlaubt und ab 18 Jahren.
  • Höhere Kategorien (F3, F4, Profi-Feuerwerk) sind nur mit spezieller sprengstoffrechtlicher Erlaubnis zulässig.

Lokale Verbote und Ausnahmen

  • In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an besonders brandgefährdeten Gebäuden kann das Zünden von Feuerwerk vollständig verboten sein.
  • Städte und Gemeinden können zusätzliche Böllerverbotszonen einrichten, etwa in engen Altstädten oder Bereichen mit besonderem Lärmschutz.

Genehmigung außerhalb von Silvester

  • Wer außerhalb von 31.12./1.1. Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamts, meist spätestens zwei Wochen vorher zu beantragen.
  • In der Nähe von Bundeswasserstraßen, Eisenbahnanlagen oder Flughäfen können längere Vorlauffristen und strengere Auflagen gelten.

Wichtige Sicherheitshinweise

  • Es dürfen nur in der EU zugelassene, geprüfte Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwendet werden; illegales oder selbstgebautes Feuerwerk ist verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Wer mit Feuerwerk andere Personen oder Sachen erheblichen Werts gefährdet, riskiert zusätzlich empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

TL;DR: Feuerwerk ohne Genehmigung: F1 ganzjährig, F2 nur am 31.12. und 1.1., immer unter Beachtung lokaler Verbotszonen und Sicherheitsregeln.

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