wann darf feuerwerk gezündet werden

In Deutschland dürfen Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr zünden, also am 31. Dezember und 1. Januar, und müssen dabei örtliche Verbote beachten.
Grundregel: Wann darf Feuerwerk gezündet werden?
- Für Erwachsene ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (Kat. F2) generell am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
- Der Rest des Jahres ist Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit einer behördlichen Genehmigung (z.B. für Hochzeiten oder Events) zulässig.
Unterschiede nach Feuerwerks-Kategorie
- Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen) darf von Personen ab 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden.
- Kategorie F2 (Böller, Raketen) ist ohne besondere Erlaubnis nur zu Silvester/Neujahr erlaubt und ab 18 Jahren.
- Höhere Kategorien (F3, F4, Profi-Feuerwerk) sind nur mit spezieller sprengstoffrechtlicher Erlaubnis zulässig.
Lokale Verbote und Ausnahmen
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an besonders brandgefährdeten Gebäuden kann das Zünden von Feuerwerk vollständig verboten sein.
- Städte und Gemeinden können zusätzliche Böllerverbotszonen einrichten, etwa in engen Altstädten oder Bereichen mit besonderem Lärmschutz.
Genehmigung außerhalb von Silvester
- Wer außerhalb von 31.12./1.1. Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamts, meist spätestens zwei Wochen vorher zu beantragen.
- In der Nähe von Bundeswasserstraßen, Eisenbahnanlagen oder Flughäfen können längere Vorlauffristen und strengere Auflagen gelten.
Wichtige Sicherheitshinweise
- Es dürfen nur in der EU zugelassene, geprüfte Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwendet werden; illegales oder selbstgebautes Feuerwerk ist verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Wer mit Feuerwerk andere Personen oder Sachen erheblichen Werts gefährdet, riskiert zusätzlich empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
TL;DR: Feuerwerk ohne Genehmigung: F1 ganzjährig, F2 nur am 31.12. und 1.1., immer unter Beachtung lokaler Verbotszonen und Sicherheitsregeln.
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