Rudolf Kunzmann bekam 1956 einen Bußgeldbescheid, weil er gegen das damalige Weingesetz verstieß, indem er Wein mit Zucker versetzte und als Glühwein verkaufte.

Kurze Erklärung

  • In seiner Augsburger Weinkellerei mischte Kunzmann Wein mit Zucker und Gewürzen, füllte das Getränk in Flaschen und verkaufte es als Glühwein.
  • Nach dem damals geltenden deutschen Weingesetz war die Zugabe von Zucker zu Wein in dieser Form verboten, weshalb gegen ihn ein Bußgeldbescheid verhängt wurde.
  • Rückblickend gilt Kunzmann damit als einer der kommerziellen Pioniere des Glühweins , auch wenn seine Innovation zunächst eine Ordnungswidrigkeit war.

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