Israel darf am Eurovision Song Contest teilnehmen, weil der Wettbewerb vom Zusammenschluss europäischer Rundfunkanstalten (EBU) organisiert wird – und Mitgliedschaft in diesem Verbund, nicht die geografische Lage in Europa, die Teilnahmevoraussetzung ist.

Grundregel: Wer darf beim ESC mitmachen?

  • Teilnahmeberechtigt sind öffentlich-rechtliche bzw. staatliche Sender, die Mitglied der Europäischen Rundfunkunion (EBU) sind oder assoziiert sind, nicht nur EU- oder „klassische“ europäische Staaten.
  • Israel ist über seinen Sender KAN (früher IBA) seit Jahrzehnten EBU-Mitglied und erfüllt damit die formalen Kriterien wie andere nicht-europäische Teilnehmer (z.B. Australien als eingeladener Gast über eine Sonderregelung).

Warum also konkret Israel?

  • Israel ist historisch fest im ESC verankert, hat mehrmals gewonnen und regelmäßig teilgenommen, weshalb es in der ESC-Struktur als „normaler“ Teilnehmender gilt.
  • Solange der Sender KAN Mitglied bleibt und die ESC-Regeln akzeptiert, darf Israel starten – die EBU hat dies zuletzt ausdrücklich bestätigt und Regeln eher angepasst, statt Israel auszuschließen.

Aktuelle Debatte und Kritik

  • Wegen des Kriegs in Gaza und des generellen Nahostkonflikts gibt es seit 2023/2024 verstärkte Boykottaufrufe und Forderungen, Israel wie einst Russland auszuschließen.
  • Einige Länder haben angekündigt, nicht teilzunehmen oder nicht zu übertragen, weil sie Israels Teilnahme für politisch nicht vertretbar halten, obwohl die EBU die formale Teilnahme weiter erlaubt.

ESC ist offiziell „unpolitisch“ – aber umstritten

  • Die EBU betont, der ESC solle ein „unpolitischer“ Unterhaltungswettbewerb sein, weshalb sie Staaten nicht leichtfertig ausschließt und sich auf medienrechtliche und technische Regeln beruft.
  • Kritiker argumentieren, dass Entscheidungen wie der Ausschluss Russlands zeigen, dass politische und völkerrechtliche Fragen sehr wohl eine Rolle spielen – und fragen, warum bei Israel mit anderen Maßstäben gemessen werde.

Neue Regeln statt Ausschluss

  • Statt Israel zu verbannen, wurden zuletzt vor allem die Voting- und Promotion-Regeln verschärft, u.a. um staatlich gesteuerte Kampagnen (wie sie u.a. Israel vorgeworfen wurden) zu begrenzen und die Zahl der möglichen Fanvotes zu reduzieren.
  • Die EBU hat beschlossen, dass alle Mitglieder, die die neuen Regeln akzeptieren, weiterhin teilnehmen dürfen – damit bleibt Israel startberechtigt, auch wenn einzelne Länder aus Protest fernbleiben.

Kurz gesagt: Israel „darf“ beim ESC teilnehmen, weil sein Sender ein zugelassenes EBU-Mitglied ist und die EBU trotz politischer Kontroversen bislang keinen formalen Ausschluss beschlossen, sondern nur die Regeln angepasst und Boykotte einzelner Länder in Kauf genommen hat.