Ein Kapitalverbrechen ist allgemein eine besonders schwere Straftat, meist gegen das Leben, die mit der höchsten vorgesehenen Strafe (z.B. lebenslange Freiheitsstrafe, in manchen Ländern sogar Todesstrafe) bedroht ist.

Kurz erklärt

  • Im heutigen Sprachgebrauch in Deutschland meint Kapitalverbrechen vor allem Delikte wie Mord, Totschlag oder Straftaten mit Todesfolge (z.B. Raub mit Todesfolge).
  • Juristisch ist der Begriff im deutschen Gesetz nicht exakt definiert, wird aber für sehr schwere Verbrechen mit sehr hohem Strafmaß verwendet.

Herkunft des Begriffs

  • Das Wortteil „Kapital-“ stammt vom lateinischen „capitalis“ und bedeutet „den Kopf / das Leben betreffend“.
  • Historisch waren Kapitalverbrechen solche Taten, für die die Todesstrafe (etwa Enthauptung) vorgesehen war.

Typische Beispiele

  • Mord und Totschlag.
  • Körperverletzung, Raub oder Brandstiftung mit Todesfolge.
  • In einigen Ländern auch besonders schwere Sexualdelikte oder andere lebensbedrohliche Angriffe.

Internationaler Blick

  • Im angelsächsischen Raum (z.B. USA) ist „capital crime“ bzw. „capital offence“ meist genau die Straftat, auf die die Todesstrafe verhängt werden kann.
  • Dazu zählen dort etwa Mord mit besonderen erschwerenden Umständen, Spionage, Verrat oder bestimmte Terrorakte mit Todesopfern, je nach Rechtsordnung.

Hinweis: „Kapitalverbrechen“ ist also kein lockerer Alltagsbegriff, sondern steht für Straftaten, die rechtlich und gesellschaftlich als extrem schwerwiegend gelten.