Ein „Restant“ ist ein veralteter oder fachsprachlicher Begriff, der je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen hat – meistens etwas, das „übrig bleibt“ oder „nicht mehr ganz aktuell“ ist.

Grundbedeutung: „das Übriggebliebene“

Im Allgemeinen bezeichnet „Restant“ etwas, das von einer größeren Menge übrig geblieben ist, also ein Rest:

  • Ein übrig gebliebener Warenposten (z. B. alte Lagerware, die nicht mehr verkauft wird).
  • Ein Reststück, das nicht mehr ganz neu oder aktuell ist (z. B. „Restantware“ im Einzelhandel).
  • Im übertragenen Sinn: etwas, das von früher übrig geblieben ist, ein Überbleibsel.

Im Wirtschafts-/Handelsjargon

In der Wirtschaft und im Handel wird „Restant“ oft für Waren verwendet, die nicht mehr richtig laufen:

  • Ladenhüter : Artikel, die sich schlecht verkaufen und im Lager „liegen bleiben“.
  • Restware / Restposten : Überschussware, Saisonware oder alte Modelle, die oft günstig abverkauft werden.
  • Man spricht dann z. B. von „Restantware“ oder „Restposten“ im Lager.

Im Bank- und Finanzwesen

Im Bankwesen hat „Restant“ zwei spezielle Bedeutungen:

  1. Schuldner im Zahlungsverzug
    • Ein „Restant“ ist ein Schuldner, der mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist.
 * Also jemand, der seine Schulden noch nicht bezahlt hat und „aussteht“.
  1. Nicht eingelöstes Wertpapier (bei Losanleihen)
    • Bei Lotterieanleihen (Losanleihen) nennt man ein ausgelostes oder gekündigtes, aber noch nicht eingelöstes Wertpapier einen „Restanten“.
 * Solche Papiere sind zwar fällig, aber der Inhaber hat sie noch nicht gegen Geld eingetauscht.

Im Militär (historisch, Bundeswehr)

Früher wurde im Sanitätsdienst der Bundeswehr ein wehrpflichtiger Arzt oder Zahnarzt als „Restant“ bezeichnet:

  • Das war eine umgangssprachliche oder dienstliche Bezeichnung für einen Arzt, der seinen Wehrdienst im Sanitätsdienst ableistete.
  • Dieser Gebrauch ist heute weitgehend veraltet.

Kurz gesagt: Was ist ein Restant?

Ein „Restant“ ist also je nach Situation:

  • Ein übrig gebliebener Warenposten (Ladenhüter, Restware).
  • Ein Schuldner, der mit Zahlungen im Rückstand ist.
  • Ein nicht eingelöstes Wertpapier bei Losanleihen.
  • Historisch: ein wehrpflichtiger Arzt/Zahnarzt in der Bundeswehr.

In der Alltagssprache trifft man den Begriff heute vor allem im Handel („Restantware“) oder in älteren Texten.

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