Die sogenannten Kopenhagener Kriterien legen die Bedingungen fest, die ein Staat erfüllen muss, um der Europäischen Union beitreten zu können.

Im Kern sind darin drei große Bereiche festgehalten:

  1. Politische Kriterien
    • Stabile demokratische Institutionen
    • Rechtsstaatlichkeit (unabhängige Gerichte, bindende Gesetze)
    • Wahrung der Menschenrechte
    • Achtung und Schutz von Minderheiten
  2. Wirtschaftliche Kriterien
    • Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
    • Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im EU-Binnenmarkt standzuhalten
  3. Übernahme des EU‑Rechts (Acquis-Kriterium)
    • Bereitschaft und Fähigkeit, den gesamten Rechtsbestand der EU (den sogenannten acquis communautaire) zu übernehmen
    • Anerkennung und Umsetzung der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion

Kurz gesagt: In den Kopenhagener Kriterien ist festgehalten, dass ein Beitrittskandidat demokratisch und rechtsstaatlich organisiert sein, die Menschenrechte respektieren, eine tragfähige Marktwirtschaft besitzen und das gesamte EU‑Recht samt Pflichten übernehmen können muss.