was passiert wenn ich wegen glatteis nicht zur arbeit komme

Bei Glatteis nicht zur Arbeit: Kein automatisches Freizeichen In Deutschland gilt grundsätzlich das Wegerisiko für Arbeitnehmer – das bedeutet, du musst trotz Schnee, Eis oder Glätte versuchen, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Laut Bundesarbeitsgericht (Urteil von 1982) trägst du das Risiko von Witterungsbedingungen selbst, solange keine außergewöhnliche Gefahr vorliegt. Der Arbeitgeber kann Lohn kürzen, wenn du zu spät kommst oder gar nicht ankommst, da keine Arbeit, kein Lohn gilt.
Rechtliche Lage im Detail
- Lohnkürzung möglich : Bei Verspätung oder Ausbleiben wegen Glatteis kannst du anteilig entlohnt werden. Das gilt auch bei Verkehrsbehinderungen durch Eis, Sturm oder Schnee, es sei denn, es handelt sich um eine objektive Arbeitsstörung (z. B. Firmenschließung wegen Stromausfall).
- Keine Nacharbeitspflicht : Du musst die verpassten Stunden nicht nacharbeiten, außer es ist vertraglich anders geregelt (z. B. in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen).
- Abmahnung selten : Eine Abmahnung ist nur bei wiederholtem Fehlverhalten gerechtfertigt, nicht bei einmaligem Glatteis. Melde dich frühzeitig bei deinem Chef.
Ausnahmen und besondere Fälle
Hier sind Situationen, in denen du Lohnfortzahlung verlangen kannst (§ 616 BGB):
- Persönliche, unverschuldete Gründe wie Autopanne (außer Frost-bedingt), Unfall oder Arztbesuch.
- Lebensgefahr : Aktuelle Warnungen (z. B. "Bleiben Sie zu Hause" vom DWD) könnten argumentativ helfen, aber Rechtsprechung sieht das streng – du musst nachweisen, dass der Weg unzumutbar war.
- Homeoffice : Kein automatisches Recht darauf, aber viele Arbeitgeber erlauben es bei Glätte. Kläre das im Vorgespräch.
Tipp aus der Praxis : Rufe sofort an, dokumentiere Wetterwarnungen (Screenshots von tagesschau.de oder bz-berlin.de) und schlage Alternativen vor wie Homeoffice oder Gleitzeit. In Foren wie Reddit (/r/germany, /r/arbeitsleben) berichten Nutzer ähnlich: Kein Kündigungsrisiko, aber Lohnverlust möglich.
Aktuelle Trends (Januar 2026)
Derzeit (12.01.2026) warnen Medien vor Glatteis in Nord- und Ostdeutschland – YouTube-Videos von Anwälten wie Alexander Bredereck raten: Kommuniziere früh, vermeide Risiken. Ähnliche Diskussionen gab's bei Schneesturm 2025: Viele Firmen flexibel, aber Gesetz bleibt hart.
Situation| Lohnfortzahlung?| Handlungsempfehlung
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Normale Glätte/Verspätung| Nein 1| Melden, nach Alternativen fragen
Lebensgefahr-Warnung| Wahrscheinlich nein 2| Dokumentieren, ggf. Urlaub nehmen
Homeoffice möglich| Ja, wenn genehmigt 1| Vorschlagen, nicht eigenmächtig
Tarifvertrag vorhanden| Prüfen! Oft besser 3| Betriebsrat fragen
Zusammenfassung (TL;DR): Bleib sicher, melde dich, erwarte Lohnkürzung – aber keine Kündigung. Viele Chefs sind kulant bei Glatteis, besonders nach den Winterwarnungen 2026.
Informationen aus öffentlichen Quellen und Foren, Stand Januar 2026.