welcher mindestabstand muss vor einem fußgängerüberweg beim halten oder parken eingehalten werden

Der Mindestabstand vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken beträgt 5 Meter.
Kurz erklärt
- Vor einem Fußgängerüberweg musst du dein Fahrzeug so abstellen, dass mindestens 5 Meter Abstand vom Beginn des Zebrastreifens bleiben.
- Dieser Abstand gilt sowohl fürs Halten (kurzes Anhalten) als auch fürs Parken (längeres Stehen / Fahrzeug verlassen).
- Hintergrund: Die 5 Meter sorgen dafür, dass Fußgänger und der fließende Verkehr sich rechtzeitig sehen können und niemand „aus dem toten Winkel“ auf den Zebrastreifen tritt.
Merksatz für die Theorieprüfung:
„Vor dem Zebrastreifen beim Halten oder Parken – 5 Meter Mindestabstand.“
Am Ende noch wichtig: Hältst oder parkst du näher als 5 Meter vor dem Fußgängerüberweg, drohen Verwarn- bzw. Bußgelder und ggf. ein Punkt in Flensburg, vor allem bei Behinderung oder Gefährdung.
Meta-Info / SEO-Hinweis:
Frage: „welcher mindestabstand muss vor einem fußgängerüberweg beim halten
oder parken eingehalten werden“ – Antwort: 5 Meter Mindestabstand vor dem
Fußgängerüberweg, um Sicherheit und Sichtbarkeit zu gewährleisten.
Information gathered from public forums or data available on the internet and portrayed here.