Beim „Schappen“ in Kärnten und der Steiermark ist traditionell nur bis zu Mittag, also etwa bis 12:00 Uhr, erlaubt zu „schappen“.

Kurzantwort

  • In vielen Regionen gilt: Schappen darf man nur am Vormittag bis ca. 12 Uhr mittags.
  • Wer danach noch unterwegs ist, wird im Brauchtum „verjagt“ oder „ins Ofenloch gesteckt“ – natürlich nur sprichwörtlich.

Regionale Unterschiede

  • Der Brauch ist vor allem in Kärnten und der Steiermark verbreitet, mit leicht unterschiedlichen Regeln von Ort zu Ort.
  • Mancherorts heißt es allgemein „nur am Vormittag“, anderswo wird ausdrücklich 12:00 Uhr als Ende genannt.

Hintergrund zum Brauch

  • Geschappt wird am 28. Dezember, dem Tag der Unschuldigen Kinder, als alter Heische- und Fruchtbarkeitsbrauch, bei dem Kinder mit Ruten Neujahrswünsche ausrichten.
  • Häufig ziehen Kinder schon früh los, um vor Mittag möglichst viele Häuser zu besuchen und kleine Gaben wie Süßigkeiten zu bekommen.

Praktischer Tipp

  • Vor Ort nachfragen (Gemeinde, Pfarrblatt, lokale Medien), weil einzelne Orte ihre eigenen, teils strengeren Regeln haben.
  • Auch aktuelle Vorgaben (z.B. Veranstaltungen, Hausbesuche) können von Jahr zu Jahr leicht angepasst werden.

TL;DR: „Wie lange darf man schappen?“ – Üblich ist: nur am Vormittag, meist spätestens bis 12 Uhr mittags.

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