In Deutschland muss ein Auto in der Regel alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV“), nachdem es die erste Prüfung hinter sich hat. Die erste HU ist bei einem Neuwagen normalerweise nach 3 Jahren fällig, danach bleibt es beim zweijährigen Rhythmus.

Grundregel für PKW

  • Neuwagen (PKW bis 8 Sitzplätze): erste Hauptuntersuchung nach 3 Jahren.
  • Danach: alle 24 Monate zur HU, solange es ein normal genutzter PKW ist (kein Taxi, kein Bus, kein schweres Wohnmobil etc.).
  • Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Wagen viel oder wenig gefahren wurde.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Taxis, Busse und andere Fahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr müssen in der Regel jährlich zur technischen Prüfung, weil höhere Sicherheitsanforderungen gelten.
  • Schwere Wohnmobile und LKW haben teils kürzere Intervalle, z.B. ab einem bestimmten Gewicht jährliche Prüfungen.
  • Für Motorräder gelten meist ebenfalls 2‑Jahres‑Intervalle, erste HU aber schon nach 2 Jahren.

Aktuelle Diskussion (jährlicher TÜV ab 10 Jahren?)

  • Die EU-Kommission und Teile des TÜV-Verbandes schlagen vor, dass Autos ab einem Alter von über 10 Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung müssen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Verbände wie der ADAC kritisieren diese Pläne als unverhältnismäßig und bezweifeln einen klar nachweisbaren Sicherheitsgewinn.
  • Diese jährliche Pflicht ist aktuell eine diskutierte Änderung und noch nicht allgemein eingeführt; sie müsste auf EU- und nationaler Ebene erst beschlossen werden.

Praktischer Tipp

  • Auf der runden Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt die Zahl in der Mitte das Jahr und die Markierung oben (12‑Uhr‑Position) den Monat, in dem der TÜV fällig ist.
  • Wird die Frist deutlich überzogen, drohen Bußgeld und ggf. Punkte in Flensburg.

TL;DR: Für normale Autos: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre; für einige Sonderfahrzeuge und möglicherweise künftig ältere Autos können kürzere (jährliche) Intervalle gelten.

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