Bei der Kommunalwahl hat man nicht überall gleich viele Stimmen, sondern es hängt vom Bundesland, der Gemeindegröße und der konkreten Wahl ab.

Kurzantwort

  • In vielen Bundesländern (z.B. Hessen, Bayern) gilt:
    Du hast so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind (z.B. 20 Sitze = 20 Stimmen).
  • In anderen Bundesländern (z.B. Nordrhein‑Westfalen):
    Du hast nur eine Stimme für die Liste bzw. den Wahlkreisbewerber, ähnlich wie bei einer einfachen Listenwahl.
  • Wie viele Stimmen du konkret hast, steht immer oben auf deinem Stimmzettel.

Warum ist das so unterschiedlich?

Das Kommunalwahlrecht ist Ländersache, deshalb gibt es verschiedene Systeme.

Typisch sind zwei Modelle:

  1. Mehrstimmen-System (z.B. Bayern, Hessen, Teile anderer Länder):
    • Du hast viele Stimmen (z.B. 15, 20, 31, 80 – je nach Ratsgröße).
 * Du kannst oft **kumulieren** (bis zu drei Stimmen einer Person geben) und **panaschieren** (Stimmen auf Kandidat:innen verschiedener Listen verteilen).
  1. Ein-Stimmen-System (z.B. NRW bei Rats- und Kreistagswahlen):
    • Du hast eine Stimme , mit der gleichzeitig der Direktkandidat im Wahlbezirk und die Reserveliste der Partei gewählt werden.

Konkrete Beispiele

  • Bayern:
    • Gemeinderat: etwa 8 bis 80 Stimmen, je nach Einwohnerzahl der Gemeinde (kleine Gemeinden weniger, Großstädte wie München deutlich mehr).
  • Hessen:
    • Beispiel: Gemeindevertretung mit 31 Sitzen → 31 Stimmen; Kreistag mit 81 Sitzen → 81 Stimmen.

Was solltest du praktisch tun?

  • Schau auf deinen Stimmzettel: Dort steht exakt, wie viele Stimmen du hast und dass du diese Zahl nicht überschreiten darfst.
  • Wenn du mir Bundesland und ggf. Gemeinde nennst, kann ich dir das System für deine Kommunalwahl genauer erklären (Mehrstimmen oder nur eine Stimme).

Faustregel:
Kommunalwahl = sehr unterschiedlich.
Die genaue Zahl deiner Stimmen steht immer auf dem Stimmzettel – und richtet sich nach der Zahl der zu wählenden Sitze.

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