In Deutschland dürfen die meisten Böller (Feuerwerk der Kategorie F2, also klassische Silvesterböller und Raketen) jedes Jahr nur an den letzten drei Tagen vor Silvester verkauft werden, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember.

Gesetzliche Grundregeln

  • Feuerwerk der Kategorie F2 (Böller, Raketen, Batterien) ist nur für Volljährige ab 18 Jahren erlaubt und darf regulär vom 29. bis 31.12. im Handel verkauft werden.
  • Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, kann der Verkaufsstart auf den 28. Dezember vorverlegt werden.
  • Feuerwerk der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) darf das ganze Jahr über verkauft werden, meist ab 12 Jahren.

Silvester 2025/2026 (aktuelles Jahr)

  • Für den Jahreswechsel 2025/26 beginnt der Verkauf von typischem Silvesterfeuerwerk (F2) ab dem 29.12.2025 als klassischer „3‑Tage‑Verkauf“.
  • Supermärkte, Discounter und spezialisierte Feuerwerksläden bieten ihre Ware in diesem Zeitraum an; Online-Shops dürfen vorbestellte Böller ebenfalls nur in diesen Tagen ausliefern.

Was du schon vorher kaufen kannst

  • Ganzjährig: Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Partyknaller etc.
  • Diese Artikel gibt es oft in Deko- und Partyabteilungen von Supermärkten, Drogerien und Online-Shops.

Sicherheit und Verbotszonen

  • Viele Städte richten zum Jahreswechsel Böllerverbotszonen ein, etwa in eng bebauten Innenstädten, an historischen Gebäuden, Krankenhäusern oder Altenheimen.
  • Verstöße gegen lokale Böllerverbote können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, teils im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Kurz-Antwort für „ab wann kann man böller kaufen“

  • „Normale“ Silvester-Böller (F2): jedes Jahr vom 29.–31. Dezember, 2025 also ab dem 29.12.2025.
  • Kleines Partyfeuerwerk (F1, z.B. Wunderkerzen): ganzjährig erhältlich.

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