Das Verfahren für den Abruf der HU‑Daten ist in der Verkehrsblattverlautbarung 2025 auf Seite 162 beschrieben.

Kurze Einordnung

  • In Fachartikeln zum digitalen HU‑Bericht (DUB) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verfahrensweise für den Abruf der HU‑Daten in einer Verkehrsblatt‑Verlautbarung des Jahres 2025 auf Seite 162 festgelegt ist.
  • Diese Verlautbarung regelt insbesondere den digitalen Abruf über die Website bzw. Anwendungen des Kraftfahrt‑Bundesamtes (KBA) sowie die dafür erforderlichen Zugriffsdaten (u. a. Nummer des Untersuchungsberichts, Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution, Identifikationsnummer).

Hinweis zur praktischen Nutzung

  • Für den Abruf des Volltextes der Verkehrsblattverlautbarung 2025 (Seite 162) ist in der Regel ein Zugriff über offizielle oder abonnierte Fachportale (z. B. Verkehrsblatt, juristische Datenbanken, Verbandsinformationen) notwendig.
  • Werkstatt‑ und Verbandsrundschreiben verweisen ergänzend auf die gleiche Rechtsgrundlage und bestätigen, dass dort das konkrete Verfahren zum digitalen Abruf der HU‑Daten beschrieben ist.