bis wann lohnzettel ans finanzamt

Für deine Frage „bis wann Lohnzettel ans Finanzamt?“ muss man zuerst unterscheiden, was genau gemeint ist – und in welchem Land:
- Deutschland: Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch durch den Arbeitgeber)
- Österreich: Jahreslohnzettel (L16, ebenfalls elektronisch durch den Arbeitgeber)
Ich skizziere dir beide Fälle kurz, weil der Begriff „Lohnzettel“ meist aus Österreich kommt, aber online oft beides vermischt wird.
1. Deutschland – Lohnsteuerbescheinigung
In Deutschland meldet der Arbeitgeber die Lohnsteuer fortlaufend per Lohnsteuer-Anmeldung, und einmal jährlich werden die Daten in einer Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Wichtige Punkte:
- Die laufende Lohnsteuer muss je nach Höhe der Lohnsteuer des Vorjahres monatlich, vierteljährlich oder jährlich angemeldet und bezahlt werden.
* Über 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr: monatlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats.
* 1.080–5.000 €: vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende.
* Bis 1.080 €: jährlich, bis zum 10. Januar des Folgejahres.
- Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung stehen dem Finanzamt elektronisch zur Verfügung; als Arbeitnehmer musst du das normalerweise nicht selbst ans Finanzamt schicken , sondern nur in der Steuererklärung übernehmen (Elster/Steuerprogramm).
- Für dich als Arbeitnehmer ist wichtiger:
- Abgabefrist der Einkommensteuererklärung (z.B. für 2025: regulär 31. Juli 2026, bei Berater länger).
* Deine Lohnsteuerbescheinigung solltest du rechtzeitig vom Arbeitgeber erhalten, um die Erklärung fristgerecht abgeben zu können.
2. Österreich – Jahreslohnzettel (Formular L16)
In Österreich spricht man klassisch vom Jahreslohnzettel (L16). Dieser wird vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt und ist dann in FinanzOnline abrufbar.
Charakteristik:
- Der Lohnzettel enthält alle für die Abgaben maßgeblichen Daten (Bruttobezüge, Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sonderzahlungen usw.).
- Er wird vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt; die genauen Fristen sind in Österreichs Lohnsteuerrecht geregelt, üblicherweise nach Jahresende , sodass die Daten für deine Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres zeitnah im System sind.
- Du selbst musst den Jahreslohnzettel in der Regel nicht ans Finanzamt schicken , weil er automatisch elektronisch übermittelt wird.
3. Tabelle: Fristen und Zuständigkeit (Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer)
| Land | Dokument | Wer übermittelt an Finanzamt? | Typische Frist | Für dich als Arbeitnehmer wichtig |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Lohnsteuer-Anmeldung / Lohnsteuerbescheinigung | Arbeitgeber (elektronisch) | Laufende Lohnsteuer: bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums (monatlich/vierteljährlich/jährlich, je nach Lohnsteuerhöhe). | [3][5][1]Frist für Einkommensteuererklärung (z.B. 31. Juli des Folgejahres bei Pflichtveranlagung). | [9]
| Österreich | Jahreslohnzettel (L16) | Arbeitgeber (elektronisch) | Übermittlung nach Jahresende, damit Daten für die Veranlagung verfügbar sind. | [2][7]Arbeitnehmerveranlagung: Abgabefrist (z.B. papier/online unterschiedlich, teils verlängert bei Berater). | [7]
4. Was heißt das konkret für dich?
- Bist du Arbeitnehmer :
- Du musst deinen „Lohnzettel“ normalerweise nicht selbst ans Finanzamt schicken – das macht der Arbeitgeber elektronisch.
* Du brauchst den Zettel bzw. die Daten rechtzeitig, um deine Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung vor deren Frist abgeben zu können.
- Bist du Arbeitgeber (Deutschland):
- Du musst Lohnsteuer spätestens am 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Anmeldungszeitraums anmelden und abführen.
Wenn du mir kurz sagst, ob es um Deutschland oder Österreich geht – und ob du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bist –, kann ich dir die konkrete Frist nochmal ganz präzise und in einem Satz formulieren.