Der Tag der Deutschen Einheit wurde zweimal am 3. Oktober 1990 begangen: einmal als einmaliger Feiertag zur staatlichen Wiedervereinigung 1990 und seitdem jÀhrlich als gesetzlicher Feiertag am 3. Oktober.

Kurz erklÀrt

  • Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei, dieser Tag wurde als „Tag der Deutschen Einheit“ zum historischen Vereinigungsdatum.
  • Seit 1990 ist der 3. Oktober jedes Jahr ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag und erinnert dauerhaft an die Wiedervereinigung.

Warum „zweimal“?

Wenn in Foren oder GesprĂ€chen davon die Rede ist, dass es „zweimal den Tag der Deutschen Einheit“ gab, sind meist zwei Dinge gemeint:

  1. Der einmalige historische Tag 3. Oktober 1990
    • Nacht der staatlichen Vereinigung (Beitritt der DDR zur Bundesrepublik).
 * Feierliche Akte in Berlin (Hissen der gemeinsamen Flagge, Ansprachen, Festveranstaltungen).
  1. Der jÀhrlich wiederkehrende Feiertag ab 1990
    • Seit dem Beschluss des Einigungsvertrags ist der 3. Oktober dauerhaft als nationaler Feiertag festgelegt.
 * Er löste frĂŒhere Nationalfeiertage ab, etwa den 17. Juni in der alten Bundesrepublik.

Historischer Hintergrund in KĂŒrze

  • Vor 1990 gab es in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Nationalfeiertage, nicht aber einen gemeinsamen „Tag der Deutschen Einheit“.
  • Mit der Wiedervereinigung legte die Volkskammer den 3. Oktober 1990 als Beitrittsdatum fest, weil dies der frĂŒhestmögliche Termin nach Abschluss der AußenministergesprĂ€che war.

TL;DR: Es gab den Tag der Deutschen Einheit einmal als historisches Ereignis am 3.10.1990 und seitdem jedes Jahr wiederkehrend als nationalen Feiertag, weshalb man umgangssprachlich manchmal von „zweimal“ spricht.