Eine Stichwahl bei einer Bürgermeisterwahl findet in der Regel dann statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erreicht (also in der Praxis oft: niemand über 50 %).

Kurz erklärt: Wann kommt es zur Stichwahl?

In vielen deutschen Kommunalwahlgesetzen gilt:

  • Es gibt eine Stichwahl, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt.
  • Zur Stichwahl treten dann die zwei Kandidierenden mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang an.
  • Gewählt ist in der Stichwahl, wer die meisten Stimmen hat (relative Mehrheit reicht dann meistens).

Beispiel aus aktuellen Berichten: In mehreren Städten und Gemeinden 2025/2026 (z.B. NRW, Bayern, München, Wolfratshausen) gab es Stichwahlen zu Bürgermeister- bzw. Oberbürgermeisterwahlen, weil kein Bewerber im ersten Durchgang über 50 % kam; die Entscheidung fiel dann im zweiten Wahlgang zwischen den beiden Bestplatzierten.

Typischer zeitlicher Ablauf

Der genaue Zeitraum ist Ländersache, aber aus aktuellen Ausschreibungen und Wahlplanungen ergibt sich ein ähnliches Muster:

  • Erster Wahlgang: z.B. Sonntag, 1. oder 8. März.
  • Mögliche Stichwahl: meist etwa zwei bis drei Wochen später am Sonntag (z.B. 22. März).

Konkrete Beispiele aus Unterlagen und Berichten:

  • In einer baden-württembergischen Gemeinde (Seckach) ist für die Bürgermeisterwahl 2026 der erste Wahlgang am 1.3. und eine mögliche Stichwahl am 22.3. vorgesehen.
  • In München 2026 wird der Oberbürgermeister in einer Stichwahl am 22. März bestimmt, nachdem im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht wurde.
  • In Wolfratshausen 2026 ist ebenfalls eine Stichwahl am 22. März angesetzt, weil der führende Kandidat nur rund ein Drittel der Stimmen erhielt.

Wichtiger Hinweis

Die exakten Regeln (ab wie viel Prozent, Fristen, Wahlbeteiligung, Termin der Stichwahl) stehen immer im Kommunalwahlgesetz bzw. in der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes. Wenn du einen konkreten Ort im Blick hast, solltest du kurz auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde bzw. beim zuständigen Wahlbüro nachschauen; dort sind Termin und Modalitäten zur Stichwahl meist klar aufgeführt.