Lebenslange Haft in Österreich bedeutet formal eine Strafe auf unbestimmte Zeit, die jedoch nicht zwingend bis zum Lebensende dauert. In der Praxis können Verurteilte nach mindestens 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden, wenn sie keine Gefahr mehr darstellen.

Wann wird sie verhängt?

Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe im österreichischen Strafrecht und wird hauptsächlich bei schweren, vorsätzlichen Delikten verhängt, die den Tod eines oder mehrerer Menschen verursachen.

  • Mord (§ 75 StGB), mehrfacher Mord oder Mord mit besonderen erschwerenden Umständen.
  • Völkermord (§ 321 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 321a StGB) oder Kriegsverbrechen (§ 321b StGB) – hier ist sie zwingend vorgeschrieben.
  • Schwere Sexualdelikte wie Vergewaltigung mit Todesfolge, organisierte Schwerverbrechen (z. B. Mafia-ähnliche Strukturen) oder nationalsozialistische Wiederbetätigung.

Jährlich werden in Österreich etwa 10 solcher Urteile gefällt, und rund 150 Personen verbüßen derzeit eine solche Strafe.

Wie lange dauert sie wirklich?

Trotz des Namens "lebenslang" ist die Strafe menschenrechtskonform, da eine Entlassungschance besteht. Nach § 61 StVO (Strafvollzugsgesetz) prüft die Strafvollzugskammer frühestens nach 15 Jahren, ob eine bedingte Entlassung möglich ist.

  • Durchschnittliche Haftdauer : Etwa 19–21 Jahre, basierend auf Studien und Praxisbeobachtungen.
  • Bedingungen für Entlassung : Geringe Rückfallgefahr, Schuldabtragung und gesellschaftliche Sicherheit müssen nachgewiesen werden. Bei "besonderer Schwere der Schuld" kann die Mindestzeit verlängert werden.
  • Beispiel aus der Praxis : Viele "Lebenslängliche" werden nach 20 Jahren freigelassen, selten bleibt jemand bis zum Tod inhaftiert.

„Lebenslange Freiheitsstrafen entsprechen nur dann den Grund- und Menschenrechten, wenn für die Inhaftierten eine realistische Chance besteht, bei vertretbarer Gefährlichkeitsprognose zu Lebzeiten die Freiheit wiederzuerlangen.“

Vergleich mit anderen Ländern

Land| Mindestverbüßung| Durchschnittsdauer| Bemerkung
---|---|---|---
Österreich| 15 Jahre| 19–21 Jahre| Entlassungschance hoch, EGMR-konform 19
Deutschland| 15 Jahre| Variabel| Ähnlich, aber strengere Prognose 4
Kanada| 25 Jahre (Mord 1. Grades)| Lebenslang möglich| Weniger Flexibilität 1

Diese Regelung stellt sicher, dass die Strafe abschreckend wirkt, aber Rehabilitation möglich ist – ein Balanceakt zwischen Gerechtigkeit und Menschenrechten.

Aktuelle Trends und Diskussionen (Stand 2026)

In Foren und Medien wird oft debattiert, ob 15 Jahre "zu wenig" für Lebenslang seien, besonders bei prominenten Fällen wie Mafia-Prozessen. Studien der JKU Linz bestätigen jedoch die Kompatibilität mit EU-Recht. Keine großen Reformen seit 2023; trending Themen drehen sich um Einzelfälle, z. B. Kitzbühel- Prozesse.

TL;DR : Lebenslange Haft in Österreich ist keine ewige Strafe – nach 15 Jahren prüfbar, real meist 20 Jahre. Für Morde und Kriegsverbrechen.

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