Bürgergeld ist die grundlegende Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützen soll, die ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) selbst aus Arbeit oder eigenem Einkommen sichern können.

Was ist Bürgergeld?

  • Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023 und es hat das frühere Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“ abgelöst.
  • Es ist eine Grundsicherung des Sozialstaats und soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, wenn Lohn, Ersparnisse oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen.

Wer kann Bürgergeld bekommen?

  • Anspruch haben in der Regel erwerbsfähige Personen zwischen etwa 15 und der regulären Rentenaltergrenze, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, aber ihren Lebensunterhalt trotzdem nicht decken können.
  • Häufig betrifft das Arbeitslose, Menschen mit sehr niedrigem Lohn, Selbstständige in Notlagen oder Personen, die aufgrund Krankheit nur eingeschränkt arbeiten können; mit ihnen zusammenlebende Partner und Kinder können ebenfalls einbezogen sein.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

  • Für alleinstehende bzw. alleinerziehende Erwachsene liegt der sogenannte Regelsatz im Jahr 2025 bei 563 Euro im Monat.
  • Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter in der Regel angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder bestimmte Behinderungen.

Was deckt Bürgergeld ab?

  • Der Regelsatz ist dafür gedacht, laufende Ausgaben wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom (ohne Heizung) und einen einfachen gesellschaftlichen Alltag zu finanzieren.
  • Miete, Nebenkosten und Heizkosten werden gesondert betrachtet und in angemessener Höhe übernommen, damit ein existenzsichernder Wohnraum erhalten bleibt.

Wie beantragt man Bürgergeld?

  • Bürgergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beim örtlich zuständigen Jobcenter beantragt werden, meist online oder per Formular mit Angaben zu Einkommen, Vermögen, Miete und Haushaltsmitgliedern.
  • Wichtig ist, alle Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß einzureichen, da sonst Verzögerungen oder sogar Kürzungen drohen können.

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