Außerorts sollten Sie zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einen Sicherheitsabstand von der Hälfte Ihrer Tachoanzeige in Metern einhalten (Faustregel „halber Tacho“).

Konkrete Faustregel

  • Bei 80 km/h: mindestens 40 Meter Abstand.
  • Bei 100 km/h: mindestens 50 Meter Abstand.
  • Bei höherer Geschwindigkeit entsprechend mehr (z.B. 130 km/h ≈ 65 Meter).

Hintergrund zur Regel

  • Rechtlich verlangt die StVO einen ausreichenden Abstand, damit Sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns noch rechtzeitig anhalten können; die halbe-Tacho-Regel hat sich dafür als praktische Orientierung etabliert.
  • Bei Regen, Schnee oder schlechter Sicht sollte der Sicherheitsabstand deutlich vergrößert werden, oft bis etwa zum einfachen Tachowert in Metern.

Kurzantwort für die Theoriefrage:
Welchen Sicherheitsabstand sollten Sie außerorts zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einhalten?
→ Die Hälfte der Tachoanzeige in Metern.

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