Innerorts müssen Sie vor einem Andreaskreuz mindestens 5 Meter Abstand halten, wenn Sie parken möchten.

Kurze Erklärung

  • Das Andreaskreuz kennzeichnet einen Bahnübergang mit Vorrang für Schienenfahrzeuge.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt: Parken ist jeweils 5 m vor und hinter dem Andreaskreuz verboten, damit Sicht und Durchfahrt frei bleiben.

Merkhilfe

  • Innerorts: 5 m Abstand.
  • Außerorts: 50 m Abstand zum Andreaskreuz einhalten.

Antwort für die Prüfungsfrage: „Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?“ → 5 m.

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